--- name: ersitzung-und-verjaehrung-eigentum description: "Ersitzung und Verjährung beim Eigentum nach ALR. Skill behandelt die ALR-Ersitzungsfristen für bewegliche und unbewegliche Sachen Voraussetzungen iustus titulus und bona fides und das Verhaeltnis zur BGB-Ersitzung. Liefert Pruefraster." --- # Pralr Ersitzung Und Verjährung Eigentum ## ALR-Ersitzung - ALR I 9 — Ersitzung im Anschluss an roemische usucapio. - Voraussetzungen: Besitz iustus titulus bona fides Frist. ## Fristen - Bewegliche Sachen: 3 Jahre. - Unbewegliche Sachen: 30 Jahre (extraordinaria usucapio). - Sondervorschriften lokal. ## Bona fides - Erfordert guten Glauben des Besitzers an Erwerbsberechtigung. - Schlechtglaeubigkeit verhindert Ersitzung. ## Iustus titulus - Rechtlicher Erwerbsgrund (auch wenn formfehlerhaft oder unwirksam). ## Fortwirkung BGB - §§ 937-945 BGB Ersitzung beweglicher Sachen (10 Jahre). - § 900 BGB Tabularersitzung unbeweglicher Sachen (30 Jahre). ## Pruefraster 1. Welche Sache? 2. Besitzzeit? 3. Iustus titulus? 4. Bona fides? 5. Frist erfuellt? ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind. - **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Ersitzung Und Verjährung Eigentum` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar. - **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.