--- name: fallloesung-historischer-sachverhalt description: "PrALR: historische Fälle nach Ort, Jahr, Stand, Rechtsquelle, Anspruch, Einwendung und Vollzug lösen im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Historische Falllösung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Startfragen 1. Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk? 2. Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher? 3. Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument? 4. Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich? 5. Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist? ## Prüfroutine 1. **Textzeuge sichern:** Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen. 2. **Systemstelle finden:** Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen. 3. **Geltung trennen:** historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden. 4. **Begriffe entschlüsseln:** alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen. 5. **Anachronismus prüfen:** moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen. 6. **Output bauen:** Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen. ## Meat on the Bone — Methodik der historischen Fallloesung ### Schritt 1: Quellenanker - Welches Land (Provinz)? - Welches Jahr? - Welches Recht galt dort: ALR, Provinzialrecht, Gewohnheitsrecht, Code civil (linksrheinisch), Roemisch-gemeines Recht (Sachsen, Wuerttemberg)? ### Schritt 2: Systemstelle - ALR Erster Teil (Privatrecht) oder Zweiter Teil (Staat, Stand, Kirche, Strafrecht)? - Welcher Titel? - Welcher Paragraph? ### Schritt 3: Subsumtion - Norm zitieren. - Sachverhalt subsumieren. - Rechtsfolge ableiten. ### Schritt 4: Vergleich Heute - Wie waere der Fall heute zu loesen? - Wo liegt die Kontinuitaet, wo der Bruch? ### Beispiel: Hofhund-Biss 1880 **Sachverhalt**: Bauer A; Hofhund X; beisst Postboten B; Verletzung; Heilkosten 50 Taler. **ALR-Loesung**: - Quelle: ALR Erster Teil, Titel 6, §§ 56-58. - Norm: Tierhalterhaftung des Bauern. - Subsumtion: Bauer ist Halter; Schaden durch Tier; Verschulden vermutet (auch bei "geboten" gehaltenem Hund leichte Haftung). - Rechtsfolge: Heilkosten zu ersetzen; Verdienstausfall für den Postboten. **Heute**: - § 833 BGB Tierhalterhaftung; ggf. § 833 Satz 2 (Nutztier-Privileg). Heute strenger als ALR weil Verschuldensunabhaengig für Luxustiere. ### Beispiel: Eheliche Vermoegenstrennung 1850 **Sachverhalt**: Ehe scheitert; gemeinsam erworbenes Sparvermoegen. **ALR-Loesung**: - Quelle: ALR Zweiter Teil, Titel 1, §§ 205 ff. - Norm: Verwaltungsgemeinschaft; Mann verwaltet Frauengut; gemeinsam erworbenes Sparvermoegen wird je nach Vermoegensbringung aufgeteilt. **Heute**: - BGB §§ 1373-1390 Zugewinnausgleich; Halbierung des Zugewinns. ### Pruefraster 1. Welches Recht? 2. Welche Systemstelle? 3. Subsumtion? 4. Heutiger Vergleich?