--- name: geltungsbereich-subsidiaritaet-lokalrecht description: "PrALR: Geltungsbereich, subsidiäre Anwendung, Städte, Provinzen, Observanz und lokale Rechtsquellen prüfen im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Geltungsbereich ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Startfragen 1. Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk? 2. Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher? 3. Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument? 4. Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich? 5. Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist? ## Prüfroutine 1. **Textzeuge sichern:** Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen. 2. **Systemstelle finden:** Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen. 3. **Geltung trennen:** historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden. 4. **Begriffe entschlüsseln:** alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen. 5. **Anachronismus prüfen:** moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen. 6. **Output bauen:** Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen. ## Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff ### Schluesselparagraphen - **Einl. § 1 ALR**: ALR gilt subsidiaer. - **Einl. § 2 ALR**: "Provinzialrechte, Statutarrechte und Gewohnheiten" der einzelnen Provinzen gelten vor dem ALR. - **Einl. §§ 3-7 ALR**: Sondervorschriften zur Anwendungsrangordnung. ### Geltungshierarchie 1. Statutar- und Provinzialrechte der einzelnen Gebiete (Magdeburger Recht, Pommersches Recht, Schlesisches Provinzialrecht, Ostpreussisches Provinzialrecht). 2. Lokales Gewohnheitsrecht. 3. ALR als allgemeines subsidiaeres Recht. 4. Roemisches Gemeines Recht — in ALR nicht ausdruecklich, aber faktisch ergaenzend. ### Subsumtionsbeispiel: Erbschaft in Magdeburg 1850 Sachverhalt: Erbschaftsteilung. Pruefung: Erstens gilt Magdeburger Provinzialrecht (Recht der Stadt Magdeburg, basierend auf Magdeburger Recht aus dem Mittelalter). Wenn Magdeburger Recht eine Regelung enthaelt, gilt diese vor ALR. Erst bei Schweigen des Magdeburger Rechts greift ALR I 12. ### Subsumtionsbeispiel: Bauernguter in Pommern 1880 Sachverhalt: Bauerngutverkauf. Pruefung: Pommersches Provinzialrecht enthaelt Sondervorschriften für Bauernguter (Heimstaette, Erbenfolge). Diese sind vor ALR zu beachten. ### Methodischer Reflex - Beim Quellenvergleich immer pruefen: Welches Provinzialrecht? Welches Stadtrecht? Welches Gewohnheitsrecht? - ALR ist nur **default**. - Erst nach BGB-Inkrafttreten 1900 wird das Lokalrecht verdraengt — und auch das nur teilweise (Art. 109 EGBGB Vorbehalt für Landesrecht). ### Heutige Fortwirkung - Bei Erbschaftsfragen vor 1900: alte Provinzialrechte beachten. - Bei Grundstuecksrechten vor 1900: Provinzialrechte beachten. - In der Praxis selten, aber bei langen Verjährungsfristen denkbar (z. B. Erbschaftsansprueche aus alten Adelsfamilien).