--- name: gesinderecht-staatshaftung description: "Gesinderecht Zeugnis und Haftungslagen. Skill behandelt das Dienstzeugnis (Vorlaeufer des heutigen Arbeitszeugnisses) Haftung des Gesindes für Schaeden Haftung der Herrschaft für Handlungen des Gesindes. Liefert Pruefraster im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tat..." --- # Pralr Gesinderecht Zeugnis Und Haftung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Dienstzeugnis - ALR II 5 — Herrschaft muss bei Beendigung Zeugnis ausstellen. - Inhalt: Dauer der Beschaeftigung, Art der Taetigkeit, Verhalten. - Vorlaeufer § 109 GewO und § 630 BGB. ## Haftung des Gesindes - Bei verschuldetem Schaden Ersatzpflicht. - Lohnabzug als Aufrechnungsmoeglichkeit. ## Haftung der Herrschaft für Gesinde - Bei rechtswidrigen Handlungen des Gesindes im Dienst der Herrschaft Mithaftung. - Anleihe an die roemische actio noxalis / actio institoria. - Heute § 831 BGB Verrichtungsgehilfe. ## Wahre Geschichte - Im 19. Jh. typische Streitigkeiten ueber Lohn ausstaendig, Misshandlung, Diebstahlsverdacht. ## Pruefraster 1. Zeugnisanspruch? 2. Schadenshoehe? 3. Mit- oder Alleinhaftung?