--- name: jagdrecht-und-fischerei description: "Jagdrecht und Fischereirecht im ALR. Skill behandelt das Wildbann-System die Jagdberechtigung des Grundherrn vs. Eigenjagdrecht der Bauern und die Reform durch die Bundesgesetze. Liefert Quellenmatrix." --- # Pralr Jagdrecht Und Fischerei ## Wildbann-System - Historisch das Jagdrecht stand dem Adel und der Krone zu. - Bauern hatten kein Jagdrecht ohne Bewilligung. ## ALR - Differenzierung Jagdberechtigung nach Stand. - Schadensersatz für Wildschaden vom Jagdberechtigten. ## Reformen - Stein-Hardenbergsche Reformen 1810: Eigenjagdrecht des Grundeigentuemers. - Heute Bundesjagdgesetz (BJagdG). ## Fischereirecht - ALR I 24 — Fischereirecht des Eigentuemers oder des Berechtigten am Gewaesser. - Heute Landesfischereigesetze. ## Pruefraster 1. Welche Periode? 2. Welche Berechtigung? 3. Heutige Aequivalenz? ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind. - **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Jagdrecht Und Fischerei` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar. - **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.