--- name: leistungsstoerungen-unmoeglichkeit-verzug description: "Leistungsstoerungen im ALR — Unmoeglichkeit und Verzug. Skill behandelt die ALR-Regelungen zur Unmoeglichkeit Verschulden Verzug und das Verhaeltnis zur modernen Pflichtverletzungsregel § 280 BGB. Liefert Pruefraster im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestand..." --- # Pralr Leistungsstoerungen Unmoeglichkeit Verzug ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## ALR-System - Unmoeglichkeit (impotentia praestandi): wenn Erfuellung nicht moeglich. - Verzug (mora): bei unentschuldigter Verzoegerung. - Verschuldensgrade nach roemischer Tradition (dolus, culpa lata, culpa levis, culpa levissima). ## Unmoeglichkeit - Vor Vertragsschluss: nichtig. - Nach Vertragsschluss: bei Verschulden Schadensersatz. - Zufaellig: Befreiung. ## Verzug - ALR I 11 §§. - Mahnung erforderlich (mora ex re bei festem Termin entfaellt). - Verzinsung Verzugsschaden. ## Fortwirkung BGB - § 275 BGB Unmoeglichkeit. - §§ 280-281 BGB Pflichtverletzung. - §§ 286-288 BGB Verzug. ## Pruefraster 1. Welcher Stoerungstyp? 2. Verschulden? 3. Rechtsfolgen?