--- name: nachbarrecht-grenzbaum-traufrecht-ueberbau description: "Nachbarrecht im ALR — Grenzbaum Traufrecht Ueberbau. Skill behandelt typische nachbarrechtliche Konstellationen Grenzbaeume Ueberhang Wegerecht und das Verhaeltnis zu Landesnachbarrecht und § 906 BGB. Liefert Pruefraster im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbes..." --- # Pralr Nachbarrecht Grenzbaum Traufrecht Ueberbau ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Konstellationen ### Grenzbaum - Baum auf der Grenze gehoert beiden Nachbarn anteilig. - Heute Landesnachbarrechtsgesetze. ### Traufrecht - Wasserabfluss vom Dach auf Nachbarsgrundstueck. - ALR I 23. ### Ueberhang - Aeste oder Wurzeln ueber die Grenze. - Heute § 910 BGB. ### Notweg - Wegerecht bei eingeschlossenem Grundstueck. - Heute § 917 BGB. ### Immissionen - Rauch Geruch Laerm. - Heute § 906 BGB. ## Fortwirkung - Landesnachbarrechtsgesetze (NachbG NRW Bdb Bay). - § 906 BGB Immissionen. - §§ 910, 917 BGB. ## Pruefraster 1. Welche Konstellation? 2. ALR oder Landesrecht? 3. Heutige Aequivalenz?