--- name: negotiorum-gestio-im-alr description: "Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag (negotiorum gestio) im ALR. Skill behandelt ALR I 13 §§ 207-251 zur GoA das Verhaeltnis zur roemischen actio negotiorum gestorum die Aufwendungsersatzlogik und die Fortwirkung in §§ 677-687 BGB. Liefert Quellenmatrix." --- # Pralr Negotiorum Gestio Im Alr ## Norm - ALR I 13 §§ 207 ff. — Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag. - ALR uebernimmt im wesentlichen die roemische Lehre der negotiorum gestio. ## Tatbestand - Geschaeftsfuehrer fuehrt fremdes Geschaeft ohne Auftrag. - Im Interesse und mutmasslich Willen des Geschaeftsherrn. - Mit Geschaeftsfuehrungswillen. ## Rechtsfolgen - Aufwendungsersatz für den Geschaeftsfuehrer. - Bei pflichtwidriger Geschaeftsfuehrung Schadensersatz an Geschaeftsherrn. ## Sonderfaelle - Notgeschaeftsfuehrung (Rettung Hab und Gut bei Brand): ALR-Sondervorschriften. - Geschaeftsanmassung (eigener Vorteil aus fremdem Geschaeft): Herausgabepflicht. ## Fortwirkung BGB - §§ 677-687 BGB. - §§ 683, 670 BGB Aufwendungsersatz. - § 687 BGB unechte GoA. ## Pruefraster 1. Fremdes Geschaeft? 2. Ohne Auftrag? 3. Mutmasslicher Wille? 4. Aufwendungen ersatzfaehig? ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind. - **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Negotiorum Gestio Im Alr` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar. - **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.