--- name: staatshaftung-aufopferung description: "PrALR: Einleitung §§ 74 und 75, Aufopferung, enteignender/enteignungsgleicher Eingriff und heutige Dogmatik trennen." --- # Aufopferung ## Startfragen 1. Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk? 2. Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher? 3. Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument? 4. Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich? 5. Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist? ## Prüfroutine 1. **Textzeuge sichern:** Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen. 2. **Systemstelle finden:** Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen. 3. **Geltung trennen:** historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden. 4. **Begriffe entschlüsseln:** alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen. 5. **Anachronismus prüfen:** moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen. 6. **Output bauen:** Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen. ## Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff ### Schluesselparagraphen - **Einl. § 74 ALR**: "Die einzelnen Rechte und Vortheile der Mitglieder des Staats muessen den Rechten und Pflichten zur Befoerderung des gemeinschaftlichen Wohls, wenn zwischen beiden ein wirklicher Widerspruch (Collision) eintritt, nachstehen." - **Einl. § 75 ALR**: "Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besondren Rechte und Vortheile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genoethigt wird, zu entschaedigen verbunden." ### Subsumtionsbeispiel: Pockenimpfungsschaden 1880 Sachverhalt: Reichsimpfgesetz 1874 verlangt Pflichtimpfung; Kind erleidet Impfschaden. ALR-Loesung: Einl. §§ 74-75 — Sonderopfer für das Gemeinwohl; Entschaedigung des Staates. Praktisch erst durch BGHZ 9, 83 als allgemeines Rechtsinstitut entwickelt. Heute spezialgesetzlich SGB XIV (seit 01.01.2024). ### Subsumtionsbeispiel: Schussschaden eines Unbeteiligten 1950 Sachverhalt: Polizei schiesst auf Fluechtigen; Querschlaeger trifft Passanten. ALR-Loesung: Einl. §§ 74-75 — rechtmäßige hoheitliche Handlung; Sonderopfer; Entschaedigungsanspruch. Heute teils kodifiziert in PolG/POG der Länder, daneben fortgesetzt als ungeschriebenes Institut. ### Praktisch heute - BGHZ 9, 83 (st. Rspr.) — Aufopferungsanspruch lebt fort. - Subsidiaer zu Spezialgesetzen (SGB XIV, PolG der Länder, OEG bis 31.12.2023, StVG). - Abgrenzung: Art. 14 III GG (Enteignung) — Eigentumsentziehung; Art. 34 GG iVm § 839 BGB (Amtshaftung) — rechtswidrige Eingriffe; Aufopferung — alle uebrigen rechtmäßigen Eingriffe.