--- name: strafprozess-willensmaengel description: "Strafprozess im ALR — Inquisitionsverfahren. Skill behandelt das Inquisitionsprinzip die Folter-Aufhebung Friedrichs II. 1740 die Beweismittel Indizienbeweis Folterabbau und die Reform durch die rheinische Strafprozessordnung 1849 mit Schwurgericht. Liefert Quellenmatrix im Preußisches Allgemeine..." --- # Pralr Strafprozess Und Inquisition ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 1 StGB` — Keine Strafe ohne Gesetz. - `§ 15 StGB` — Vorsatz/Fahrlaessigkeit. - `§ 16 Abs. 1 StGB` — Tatbestandsirrtum. - `§ 17 StGB` — Verbotsirrtum. - `§ 46 Abs. 1 StGB` — Strafzumessung. - `§ 152 Abs. 2 StPO` — Legalitaetsprinzip/Anfangsverdacht. - `§ 160 Abs. 2 StPO` — Ermittlung auch entlastender Umstaende. - `§ 244 Abs. 2 StPO` — Aufklaerungspflicht. - `§ 261 StPO` — freie richterliche Beweiswuerdigung. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Inquisitionsprinzip - Untersuchungsrichter ermittelt von Amts wegen. - Verteidigung erst spaet im Verfahren. - ALR II 20 — Strafverfahren. ## Folter - Friedrich II. hob die Folter 1740 in Preussen ab (Cabinets-Order). - Konkrete Massnahmen 1754. - Restbestimmungen formell erst spaeter. ## Beweismittel - Gestaendnis als "regina probationum". - Zeugenbeweis. - Urkunden. - Indizienbeweis (in der Praxis weitergehend). ## Reform 1849 - Rheinische Strafprozessordnung mit Schwurgericht. - Oeffentlichkeit Muendlichkeit Anklageprinzip. - Vorbild für die preussische Strafprozessordnung 1851 und die Reichs-StPO 1877. ## Fortwirkung - Heutige StPO 1877. - Schwurgericht abgeschafft 1924. - Schoeffengericht heute. ## Pruefraster 1. Welche Periode? 2. Welches Verfahrensprinzip? 3. Welche Beweisregel?