--- name: uebergang-bgb-abgb-code-roemisches-gemeines description: "PrALR: Ablösung durch BGB, Fortgeltungsreste, Überleitung und historischer Vergleich bis 1900 im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Übergang zum BGB ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Startfragen 1. Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk? 2. Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher? 3. Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument? 4. Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich? 5. Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist? ## Prüfroutine 1. **Textzeuge sichern:** Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen. 2. **Systemstelle finden:** Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen. 3. **Geltung trennen:** historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden. 4. **Begriffe entschlüsseln:** alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen. 5. **Anachronismus prüfen:** moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen. 6. **Output bauen:** Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen. ## Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff ### Schluesselregelung - **EGBGB Art. 218** (frueher): ALR-Erbfaelle vor BGB-Inkrafttreten bleiben unter ALR. - **EGBGB Art. 184 ff.**: Sicherung der vor BGB begruendeten Sachenrechte (Dienstbarkeiten, Reallasten, Hutungsrechte). - **EGBGB Art. 4**: Allgemeine Uebergangsbestimmung. ### Inkrafttreten - BGB tritt zum 01.01.1900 in Kraft. - ALR wird verdraengt — aber Altrechte bleiben. ### Subsumtionsbeispiel: Vermoegen aus ALR-Erbschaft 1895 Sachverhalt: Erbe nach ALR-Vater stirbt 1895; Erbteilung im April 1898. ALR-Loesung: Vollstaendig nach ALR. Heute relevant nur, wenn Folgeerbschaft aus 1898 noch heute auswirkungen hat (z. B. Stammguter-Verteilung in Adelsfamilien). ### Subsumtionsbeispiel: Hutungsrecht im Grundbuch heute eingetragen Sachverhalt: 1885 begruendetes Hutungsrecht in Brandenburg ist heute noch im Grundbuch. Pruefung: EGBGB Art. 184 — Bestand des Altrechts; Ablösung nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz 1994 (für Ostdeutschland) oder landesrechtliche Bereinigungsgesetze. ### Subsumtionsbeispiel: Fideikommiss aufgeloest 1938 Sachverhalt: Stammgut der Familie X war ALR-Fideikommiss. Pruefung: Aufloesungsgesetz 26.01.1938 — Sondervermoegen wird Vermoegen aller Familienmitglieder. Heutige Streitigkeiten nach Erbfaellen aus dieser Epoche. ### Heutige Praxisrelevanz - Erbschaftsstreitigkeiten ueber Stammguter und alte Adelsvermoegen. - Grundbuch-Eintragungen aus dem 19. Jh. - Lokales Bereinigungsgesetzrecht der Länder (Sachenrechtsbereinigungsgesetz für Ostdeutschland 1994).