--- name: vertragsauslegung-vertragsschluss description: "Vertragsauslegung und Treu und Glauben im ALR. Skill behandelt das Auslegungsraster die bona fides die exceptio doli und die Fortwirkung in § 242 BGB. Liefert Quellenmatrix im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # Pralr Vertragsauslegung Und Treu Und Glauben ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## ALR-Auslegung - ALR I 4 — Auslegung nach Wortlaut Sinn Absicht. - Einl. §§ 46-58 — allgemeine Auslegungsmaximen. - Auslegung gegen den Verwender (in dubio contra proferentem) ansatzweise. ## Bona fides - ALR uebernimmt die roemische bona-fides-Lehre. - Generalklausel der "Redlichkeit" und "Billigkeit". ## Exceptio doli - ALR I 5 — Einrede der arglistigen Vertragsbelastung. - Heute § 242 BGB. ## Fortwirkung BGB - § 133 BGB Auslegungsregeln. - § 157 BGB Vertragsauslegung. - § 242 BGB Treu und Glauben. ## Pruefraster 1. Vertragsauslegung erforderlich? 2. Bona fides als Massstab? 3. Heutige Aequivalenz?