--- name: vertragsschluss-konsens-und-form description: "Vertragsschluss im ALR — Konsens und Form. Skill behandelt das Konsensmodell des ALR Formerfordernisse (mancipatio analog stipulatio analog Schriftform) und die Fortwirkung in BGB §§ 145 ff. Liefert Pruefraster." --- # Pralr Vertragsschluss Konsens Und Form ## Konsensmodell - ALR uebernimmt das roemisch-rechtliche Konsensmodell. - ALR I 4 — Willenserklaerung als Grundlage. - ALR I 5 — Vertraege allgemein. ## Formerfordernisse ### Schriftform - Bei Schuldvertraegen ab gewissem Wert (Wertgrenzen historisch variabel). - Mietzettel beim Gesinde. ### Notarielle Beurkundung - Grundstueckskauf, Adoption, Testamenten. ### Mancipatio-aehnlich - Bei besonderen Geschaeften (im Kern aufgegeben mit roemisch-rechtlichem Anachronismus). ## Vertragsangebot und Annahme - Vertragsangebot bindend bis zur Annahme oder Frist. - Annahme durch Erklaerung oder schluessiges Verhalten. ## Fortwirkung BGB - §§ 145-157 BGB. - § 311 BGB allgemeines Schuldverhaeltnis. ## Pruefraster 1. Konsens vorhanden? 2. Form gewahrt? 3. Bindungswirkung? ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind. - **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Vertragsschluss Konsens Und Form` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar. - **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.