--- name: vertragsstrafe-konventionalstrafe description: "Vertragsstrafe und Konventionalstrafe im ALR. Skill behandelt ALR I 5 zur Vereinbarung Wirkung Anrechnung auf Schadensersatz und Verhaeltnis zu §§ 339-345 BGB. Liefert Pruefraster." --- # Pralr Vertragsstrafe Und Konventionalstrafe ## Norm ALR I 5 §§ — Konventionalstrafe als vereinbarte Geldbusse für Vertragsverletzung. ## Funktion - Druckmittel zur Vertragstreue. - Pauschalierung des Schadensersatzes. ## Wirkung - Bei Verstoss faellt die Strafe an. - Anrechnung auf den weitergehenden Schadensersatz typisch. - Bei Verzicht des Glaeubigers Erlassbarkeit. ## Grenzen - Wucherverbote. - Sittenwidrige Strafhoehe. ## Fortwirkung BGB - §§ 339-345 BGB. - § 343 BGB Reduzierung uebersetzter Strafe durch Gericht. ## Pruefraster 1. Vereinbarung wirksam? 2. Hoehe angemessen? 3. Anrechnung? ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 1 StGB` — Keine Strafe ohne Gesetz. - `§ 15 StGB` — Vorsatz/Fahrlaessigkeit. - `§ 16 Abs. 1 StGB` — Tatbestandsirrtum. - `§ 17 StGB` — Verbotsirrtum. - `§ 46 Abs. 1 StGB` — Strafzumessung. - `§ 152 Abs. 2 StPO` — Legalitaetsprinzip/Anfangsverdacht. - `§ 160 Abs. 2 StPO` — Ermittlung auch entlastender Umstaende. - `§ 244 Abs. 2 StPO` — Aufklaerungspflicht. - `§ 261 StPO` — freie richterliche Beweiswuerdigung. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind. - **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Vertragsstrafe Und Konventionalstrafe` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar. - **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.