--- name: zinsobergrenze-wuchertatbestand description: "Zinsobergrenze und Wuchertatbestand im ALR. Skill behandelt die historische Zinsobergrenze (centesima usura 12 Prozent oder 6 Prozent) Sondervorschriften beim fenus nauticum und das Verhaeltnis zum heutigen Wucherrecht § 138 II BGB und § 291 StGB. Liefert Quellenmatrix." --- # Pralr Zinsobergrenze Und Wuchertatbestand ## ALR-Zinsobergrenze - Allgemein 5 oder 6 Prozent pro Jahr (regional unterschiedlich). - Bei besonderen Geschaeften Sondergrenzen. - ALR I 11 / I 13. ## Fenus nauticum - Seedarlehen mit hoeheren Zinsen. - Sondervorschrift, vgl. Skill `rom-123-fenus-nauticum-seedarlehen` im roemisches-recht-Plugin. ## Wuchertatbestand - ALR II 20 — Wucher als Strafdelikt. - Heute § 291 StGB. ## Fortwirkung - BGB § 138 Abs. 2 BGB — Wucher-Sittenwidrigkeit. - § 291 StGB Wucherstrafrecht. - BGH-Linie: Zinssatz mehr als doppelt ueber dem marktueblichen Satz indiziert Wucher. ## Pruefraster 1. Vereinbarter Zinssatz? 2. Marktueblicher Vergleich? 3. Wuchertatbestand? ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind. - **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Zinsobergrenze Und Wuchertatbestand` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar. - **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.