--- name: zwitterrecht-alr-ii-1-19-bis-22 description: "Zwitterrecht nach ALR — das beruehmte preussische Sonderrecht der Wahlmoeglichkeit. ALR II 1 §§ 19 bis 22 regelte das Geschlecht der Zwitter (Hermaphroditen): Eltern bestimmen Geschlecht bis 18 Jahre danach Wahlrecht des Betroffenen. Skill behandelt Norm Inhalt rechtshistorische Bedeutung und die..." --- # Pralr Zwitterrecht Alr Ii 1 19 Bis 22 ## Norm ALR II 1 §§ 19 bis 22 — die wahrscheinlich beruehmteste Detailregelung des ALR und ein viel zitiertes Kuriosum. ### § 19 ALR II 1 "Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern das Geschlecht, in welchem sie erzogen werden sollen." ### § 20 ALR II 1 "Jedoch steht solchen Zwittern nach zuruecksgelegtem 18. Jahre die Wahl frei, welchem Geschlechte sie sich beizaehlen wollen." ### § 21 ALR II 1 "Nach dieser Wahl werden ihre Rechte kuenftig beurteilt." ### § 22 ALR II 1 "Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlechte des vermeintlichen Zwitters abhaengig, so kann auf dessen Antrag der Spruch der Sachverstaendigen erfordert werden." ## Rechtshistorische Bedeutung - Beleg für den kasuistischen Anspruch des ALR — selbst seltenste Konstellationen geregelt. - Aufgeklaerter Charakter: Wahlrecht des Volljaehrigen, nicht nur fremdbestimmt durch Eltern oder Aerzte. - Sachverstaendigenkompetenz: Aerzte werden im Streit gehoert. ## Aufhebung - BGB 1900 enthielt keine Sondernorm zum intersexuellen Status. - Geschlechtsstatus war jahrzehntelang nur "Mann" oder "Frau" im Personenstand. - Erst PStG-Reform 2013: Eintragung Geschlecht "offen lassen" moeglich. - BVerfG 1 BvR 2019/16 vom 10.10.2017 (sogenannte "Dritte Option") — Recht auf positiven Personenstandseintrag jenseits von "maennlich" und "weiblich". - Personenstandsrecht-Reform 22.12.2018 — Eintrag "divers". ## Wiederentdeckung - In der modernen Diskussion um Intersexualitaet wird ALR-Norm als bemerkenswert frueh anerkennendes Beispiel zitiert. - Norm ist humaner und individueller als das BGB-System des Personenstandsrechts vor 2013/2017/2018. ## Pruefraster 1. Geschichtswissenschaft oder lebendes Recht? 2. Vergleich zu modernem Personenstandsrecht. 3. § 22 PStG (Eintrag) heute.