--- name: anspruchstabelle-beweislast description: "Anspruchstabelle für zivilprozessuales Mandat erstellen: alle Ansprüche und Gegenansprüche tabellarisch erfassen. Normen: §§ 253 261 ZPO. Prüfraster: Anspruchsgrundlage, Betrag, Verjaebrung, Beweisstatus. Output: Anspruchstabelle als Grundlage für Klageschrift oder Erwiderung. Abgrenzung: nicht S..." --- # Anspruchstabelle ## Zweck Systematische Prüfung und Visualisierung aller Tatbestandsmerkmale eines zivilrechtlichen Anspruchs oder einer Einrede (z. B. § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 1 UWG) oder einer patentrechtlichen Verletzungsanalyse (Anspruchsmerkmal für Anspruchsmerkmal). Das Plugin erstellt eine Tabelle mit dem aktuellen Beweisstand, markiert Lücken und gibt Handlungsempfehlungen zur Schließung offener Punkte. Zwei Modi: - `--zivil`: Zivilrechtliche Ansprüche und Einreden (BGB, HGB, UWG, MarkenG etc.) - `--patent`: Patentrechtliche Verletzungs- (§§ 9 ff. PatG) oder Nichtigkeitsanalyse (§ 22 PatG i. V. m. §§ 1–5 PatG) ## Eingaben - Aktives Mandat (Slug) - Modus: `--zivil [Anspruchsnorm]` oder `--patent [--verletzung | --nichtigkeit] [Patentanspruch-Nr.]` - Relevante Dokumente (Vertrag, Korrespondenz, Zeugenliste, Sachverständigengutachten, Patentschrift, angegriffene Ausführungsform) - Aktueller Beweisstand (was liegt vor, was ist streitig) ## Ablauf ### Modus Zivilrecht (`--zivil`) 1. **Norm zerlegen:** Tatbestandsmerkmale des Anspruchs vollständig aufführen (z. B. § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Kausalität). Einreden und Einwendungen des Gegners separat tabellarisieren. 2. **Beweisstand erfassen:** Für jedes Element: belegt/unbelegt/streitig; vorhandene Beweismittel (Urkunde, Zeugenaussage, Sachverständigengutachten, Geständnisfiktion § 138 Abs. 3 ZPO, Augenschein § 371 ZPO) eintragen. 3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 4. **Lücken markieren:** Fehlende Belege und Beweismittel als **[LÜCKE]** mit Handlungsempfehlung (z. B. "Beauftragung Sachverständiger", "Auskunftsklage § 242 BGB / § 254 ZPO", "§ 142 ZPO Antrag auf Urkundenvorlage"). 5. **Gegenargumente eintragen:** Bekannte oder antizipatierte Gegenargumente in Gegenargument-Spalte. 6. **Zusammenfassung:** Gesamtbewertung des Beweisrisikos (stark / mittel / schwach) mit Begründung. ### Modus Patent (`--patent`) 1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 4. **Lücken und Risiken:** Unklare Merkmale, fehlende Dokumente zur angegriffenen Ausführungsform. ## Quellen und Zitierweise Verbindlich: `../references/zitierweise.md`. Zivilrecht: - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Patent: - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Mes, PatG, 5. Aufl. 2020, § 9 Rn. 22 ff. - Schulte/Voß, PatG, 10. Aufl. 2017, § 9 Rn. 48 ff. ## Ausgabeformat ### Zivilrechtliche Anspruchstabelle **Anspruch:** Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB) | Nr. | Tatbestandsmerkmal | Beweislast | Beweismittel (vorhanden) | Status | Lücke / Maßnahme | |---|---|---|---|---|---| | 1 | Schuldverhältnis (Vertrag) | Kläger | Anlage K1 (Werkvertrag v. 12.03.2022) | ✅ belegt | – | | 2 | Pflichtverletzung (Nichtleistung) | Kläger | Mahnung Anlage K3; Zeuge Müller | ⚠️ streitig | Bekl. bestreitet Verzug; Zugang prüfen | | 3 | Fristsetzung (§ 281 Abs. 1) | Kläger | Anlage K3 | ⚠️ Zugang bestritten | [LÜCKE: Rückschein fehlt → Aufgabe Zustellungsnachweis] | | 4 | Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) | Schuldner (Umkehr) | – | ✅ vermutet | Bekl. muss Exkulpation vortragen | | 5 | Schaden | Kläger | Rechnungen Anlage K5–K7 | ✅ belegt | – | | 6 | Kausalität | Kläger | Gutachten (§ 286 ZPO) | ⚠️ offen | [LÜCKE: SV-Gutachten erforderlich] | **Gesamtbewertung:** Mittel – Kernproblem: Nachweis des Zugangs der Fristsetzung und Kausalitätsbeleg durch Sachverständigengutachten. ## Risiken / typische Fehler - **Beweislastumkehr übersehen:** Bei § 280 Abs. 1 S. 2 BGB liegt Entlastungspflicht beim Schuldner; nicht als Klägeraufgabe eintragen. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - **Patentanspruch zu weit ausgelegt:** Merkmalsanalyse muss wortsinngemäß beginnen; Äquivalenz erst im zweiten Schritt (BGH – "Schneidmesser II"). - **Auskunfts-/Stufenklage nicht berücksichtigt:** Bei fehlender Kenntnis des Schadens kann Stufenklage (§ 254 ZPO) sinnvoll sein; Anspruchstabelle sollte Auskunftsstufe separat ausweisen. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 203 StGB - § 45 GKG - § 115 VVG - § 7 StVG - § 68 GKG - § 43 GKG - § 3a RVG - § 97a UrhG - § 23 RVG - § 4a RVG - § 74 VwG - § 17 StVG ### Leitentscheidungen - BGH VI ZR 184/10 - BGH VI ZR 226/16 - BGH VI ZR 73/20