--- name: beweissicherung-einstweilige-verfuegung description: "Beweissicherungsantrag im selbständigen Beweisverfahren vorbereiten: Sachverständigengutachten vor Klageerhebung sichern. Normen: §§ 485 ff. ZPO. Prüfraster: Beweissicherungsinteresse, Antragstellung, Gutachterauswahl, Verfahrensablauf. Output: Antrag auf selbständiges Beweisverfahren. Abgrenzung..." --- # Aufbewahrungspflicht und Beweissicherung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Aktives Mandat (Slug) - Modus: `--anordnen`, `--aktualisieren`, `--aufheben`, `--status` - Betroffene Dokumentenkategorien und Custodians (Personen/Abteilungen, die Dokumente halten) - Aufbewahrungsanlass: laufendes Verfahren / angekündigtes Verfahren / Behördenanfrage ## Ablauf ### 1. Aufbewahrungspflichten prüfen **Handels- und steuerrechtliche Pflichtfristen:** | Kategorie | Frist | Rechtsgrundlage | |---|---|---| | Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB | | Buchungsbelege | 10 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO | | Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB | | Sonstige steuerlich relevante Unterlagen | 6 Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO | | Lohnunterlagen (SV-relevant) | 10 Jahre | § 28f Abs. 2 SGB IV | **Prozessuale Aufbewahrungspflicht:** Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. **Konsequenzen der Beweisvereitelung:** - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - § 286 ZPO: Freie Beweiswürdigung kann vernichtungsbedingte Nachteile zulasten der vernichtenden Partei ziehen. - §§ 339 ff. StGB: Strafbarkeit wegen Beweisvereitelung / Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) bei vorsätzlicher Vernichtung. ### 2. Beweissicherungs-Anordnung erstellen (`--anordnen`) Inhalt der Anordnung: - Adressaten (Custodians): Namen, Funktion, Abteilung - Betroffene Dokumentenarten: E-Mails, Verträge, Buchungsbelege, CAD-Dateien, Systemlogs - Zeitraum der zu sichernden Unterlagen - Löschverbot: Ausdrückliches Verbot, betreffende Daten zu löschen, zu überschreiben oder zu ändern - Aufbewahrungsort und -format - Überprüfungsintervall - Kontaktperson für Rückfragen - Geltungsdauer / Aufhebungsvorbehalt ### 3. Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) Wenn Beweismittel außerhalb des Prozesses gesichert werden müssen (z. B. drohende Veränderung von Sachzustand, Mängel, Bauschäden): - Antrag nach § 485 ZPO: Beantragung der Beweissicherung durch das Prozessgericht (oder nach § 486 ZPO beim Amtsgericht des Ortes) - Inhalt: Beweisthema, Beweismittel (Sachverständiger, Augenschein), Benennung des Antragsgegners - Wirkung: Gutachten bindet das spätere Prozessgericht grundsätzlich (§ 493 ZPO) - Fristen: §§ 486 Abs. 2, 487 ZPO ### 4. Statusbericht (`--status`) Tabelle aller aktiven Sicherungsanordnungen im Portfolio mit: - Mandat-Slug - Datum der Anordnung - Betroffene Custodians - Überprüfungsdatum - Aufhebungsvoraussetzungen ## Quellen und Zitierweise Verbindlich: `../references/zitierweise.md`. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - § 257 HGB; § 147 AO (Aufbewahrungsfristen). - § 274 StGB (Urkundenunterdrückung), § 339 StGB (Rechtsbeugung, nur für Richter und Beamte). ## Ausgabeformat ### Beweissicherungs-Anordnung ``` BEWEISSICHERUNGS-ANORDNUNG Mandat: [Slug] Datum: TT.MM.JJJJ Erstellt von: [Anwalt] MANDATSGEHEIMNIS – § 43a Abs. 2 BRAO / § 203 StGB ────────────────────────────────────────────── ANORDNUNG ZUR AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN ────────────────────────────────────────────── An: [Name, Funktion, Abteilung] Betreff: Aufbewahrungspflicht im Zusammenhang mit [Sachverhaltskurzbezeichnung] Aufgrund eines bevorstehenden / laufenden Rechtsstreits [Aktenzeichen oder Sachverhalt] ordnen wir an, folgende Unterlagen bis auf Weiteres aufzubewahren: Betroffene Dokumente: 1. Alle E-Mails und sonstigen Korrespondenzen betreffend [Thema] ab [Datum] 2. Verträge und Anlagen zu [Projekt] 3. [weitere Kategorien] LÖSCHVERBOT: Es ist untersagt, die oben bezeichneten Unterlagen zu löschen, zu vernichten, zu überschreiben oder anderweitig unzugänglich zu machen. Nächste Überprüfung: TT.MM.JJJJ Kontakt: [Anwalt, Kanzlei, Telefon] ``` ## Risiken / typische Fehler - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Zu enger Anwendungsbereich:** Custodians und Dokumentenkategorien zu eng gewählt; alle betroffenen Abteilungen und IT-Systeme (E-Mail-Archiv, Cloud-Speicher) einschließen. - **Datenschutzkollision:** Aufbewahrungspflicht und DSGVO-Löschpflicht können kollidieren; bei Widerspruch gilt prozessuale Sicherungspflicht im Zweifel (vgl. Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO: Aufbewahrung für Rechtsstreitigkeiten). - **Selbständiges Beweisverfahren zu spät:** Nach Sachzustandsveränderung ist keine Beweissicherung mehr möglich; § 485 ZPO-Antrag frühzeitig stellen.