--- name: mahnschreiben-aufnahme description: "Erhaltenes Mahnschreiben der Gegenseite aufnehmen und einordnen: Anerkennungsgefahr, Verjaebrungshemmung. Normen: §§ 204 212 BGB, § 93 ZPO. Prüfraster: Fristenlauf, Anerkennungsrisiko, Reaktionsoptionen. Output: Einordnungsnotiz und Empfehlung Reaktion. Abgrenzung: nicht eigenes Mahnschreiben ers..." --- # Mahnschreiben-Intake ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage — kläre vor dem Intake 1. **Forderungsart:** Kaufpreis, Werkverguetung, Schadensersatz, Darlehensrueckzahlung oder sonstiger Anspruch? 2. **Faelligkeit:** Ist die Forderung bereits fällig und durchsetzbar (§ 271 BGB)? 3. **Verjährung:** Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) gewährt oder droht sie? 4. **BATNA:** Was ist die beste Alternative zum Mahnschreiben (gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Verhandlung)? 5. **Vertraulichkeitsfilter:** Dürfen mandatsbezogene Daten in das eingesetzte KI-System eingespielt werden? ## Zentrale Normen - § 271 BGB (Fälligkeit) - § 286 BGB (Verzug — Mahnungserfordernis) - § 288 BGB (Verzugszinsen) - § 291 BGB (Prozesszinsen) - § 195 BGB (Regelverjährung) - § 203 BGB (Verjährungshemmung durch Verhandlungen) ## Rechtsprechung 1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Eingaben - Neuer Slug oder vorhandenes Mandat (Slug) - Optional: `--full` für vollständigen erweiterten Intake (inkl. BATNA, Prozesskostenrisiko, Streitwertschätzung) ## Ablauf 1. **Mandantenidentifikation:** - Vollständiger Name / Firma, Anschrift, Kontaktperson - Mandantentyp: Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) – für Verzugszinsberechnung relevant (§ 288 Abs. 1 vs. 2 BGB) 2. **Schuldneridentifikation:** - Vollständiger Name / Firma, Anschrift, HRB-Nummer (bei Gesellschaften) - Zustellungsfähige Anschrift vorhanden? (für spätere Klagezustellung, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) - Ist die Passivlegitimation des Schuldners geklärt? (z. B. bei Gesamtschuld § 421 BGB, Rechtsnachfolge, Konzernmutter) 3. **Sachverhaltserfassung:** - Wie kam das Schuldverhältnis zustande? (Vertragsurkunde vorhanden?) - Was wurde nicht geleistet oder schlecht geleistet? - Wann war Leistung fällig? - Hat der Mandant bereits gemahnt? (schriftlich / mündlich / konkludent – relevant für § 286 Abs. 1 BGB) - Gab es Reaktionen des Schuldners (Einwände, Aufrechnungen, Minderung)? 4. **Forderungserfassung:** - Hauptforderung (Betrag, Art, Rechtsgrundlage) - Nebenforderungen: Verzugszinsen (§ 288 BGB), vorgerichtliche Anwaltskosten (§ 13 RVG i. V. m. VV 2300), Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB) - Fälligkeitsdatum und bisherige Mahnungen (mit Datum) - Offene Restforderung (nach Teilzahlungen) 5. **Hebel und Risiko (BATNA):** - Was ist die beste Alternative des Mandanten ohne Mahnschreiben? - Welche Risiken bestehen (Aufrechnung, Gegenansprüche, Insolvenzrisiko)? - Ist ein Güteantrag (§ 15a EGZPO) im zuständigen Bundesland Pflicht? - Empfiehlt sich ein Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) statt Mahnschreiben? 6. **Vertraulichkeitsfilter:** - Enthält der Sachverhalt vertrauliche Informationen Dritter, die nicht in das Schreiben dürfen? - Besteht Zeugnisverweigerungsrecht des Mandanten für bestimmte Tatsachen? 7. **Intake-Datei schreiben:** `demand-letters/[slug]/intake.md` mit allen Feldern befüllen. Fehlende Pflichtfelder markieren. ## Quellen und Zitierweise Verbindlich: `../references/zitierweise.md`. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Risiken / typische Fehler - **Fehlende Passivlegitimation:** Bei GmbH-Schuldner Handelsregisterauszug abrufen; Insolvenzantrag prüfen (InsO § 17 ff.) – Mahnung an insolventen Schuldner ist sinnlos. - **Gesamtschuldner übersehen:** Bei mehreren Schuldnern (§ 421 BGB) alle mahnen, um Verjährungshemmung (§ 213 BGB) zu bewirken. - **Verjährung prüfen:** Intake prüft automatisch die Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB: 3 Jahre zum 31.12.); kürzere Sonderfristen (§ 438 BGB: 2 Jahre für Mängelansprüche; § 548 BGB: 6 Monate für Vermieter; § 195 ff. BGB) gesondert markieren. - **Unterlassungsaufforderung ohne Vertragsstrafe:** Abmahnungen nach UWG, UrhG, MarkenG müssen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen enthalten; fehlt dies, kann der Abgemahnte eine nicht der Kostenfolge des § 97a UrhG entsprechende Erklärung abgeben.