--- name: mahnschreiben-entwurf-anwaltsgeheimnis description: "Vorgerichtliches Mahnschreiben entwerfen: Zahlungsaufforderung mit Frist und Klageankündigung. Normen: §§ 286 288 BGB, §§ 204 ff. BGB. Prüfraster: Verjaebrungshemmung, Verzugsbeginn, Schadensersatz, Klageandrohung. Output: Mahnschreiben-Entwurf mit Fristsetzung. Abgrenzung: nicht Mahnbescheid (ge..." --- # Mahnschreiben / Vorgerichtliche Aufforderung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck Entwurf eines anwaltlichen Mahnschreibens (§ 286 Abs. 1 BGB) oder einer qualifizierten vorgerichtlichen Aufforderung mit Fristsetzung. Einsetzbar für Zahlungsverzug, Pflichtverletzungen, Mängelrügen (§ 281 Abs. 1 BGB) und Unterlassungsaufforderungen (§ 8 Abs. 1 UWG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 14 Abs. 5 MarkenG). Das Schreiben ist anwaltlich unterzeichnet und nach § 13 RVG abrechenbar. ## Eingaben - Abgeschlossenes `mahnschreiben-aufnahme.md` im Mandatsordner (Slug) - Gewünschter Schriftsatztyp: `--zahlungsverzug`, `--mängelrüge`, `--unterlassung`, `--schadensersatz` - Optional: `--version=N` für Versionierung bei Überarbeitungen - Optional: `--skip-gate` – Pflicht-Checkliste überspringen (nur mit expliziter Bestätigung) ## Ablauf 1. **Intake laden:** `demand-letters/[slug]/intake.md` einlesen. Fehlende Pflichtfelder als Fehler ausgeben; kein Entwurf ohne vollständigen Intake. 2. **Pflicht-Checkliste (Gate) – vor dem Entwurf:** - [ ] Ist die Forderung dem Grunde nach schlüssig dargetan (§ 286 Abs. 1 BGB)? - [ ] Ist der Schuldner eindeutig identifiziert (Name, Anschrift, ggf. Handelsregisternummer)? - [ ] Ist der Betrag oder die geschuldete Handlung konkret bezeichnet? - [ ] Ist die Frist angemessen (i. d. R. 2 Wochen; bei Baurecht oder komplexen Leistungen ggf. länger)? - [ ] Sind Verzugsschäden (§ 288 BGB: 5 % über Basiszinssatz bei Verbrauchern; 9 % bei Unternehmen) korrekt beziffert? - [ ] Droht ein Güteantrag (§ 15a EGZPO) in bestimmten Bundesländern vor Klageerhebung? - [ ] Mandatsgeheimnis: Enthält das Schreiben keine vertraulichen Informationen Dritter? - [ ] FRE-408-Äquivalent (DE): § 278 Abs. 6 ZPO; Vergleichsangebote im Schreiben als solche kennzeichnen. 3. **Schreiben entwerfen:** - Briefkopf: Kanzlei, Datum, Aktenzeichen - Betreff: Mandant ./. Schuldner – [Kurzbezeichnung des Anspruchs] - Einleitung: Mandat und Vertretung - Sachverhalt: Knapp, tatsächlich, ohne rechtliche Wertungen - Forderung: Betrag / Handlung / Unterlassung, Rechtsgrundlage - Fristsetzung: Konkretes Datum (nicht "binnen 14 Tagen", sondern "bis zum [TT.MM.JJJJ]") - Konsequenzen: Klageandrohung, Kostenfolge (§§ 91 ZPO, 93 ZPO bei Anerkenntnisklage beachten) - Grußformel, Unterschrift 4. **Post-Send-Checkliste:** - Zugangsdokumentation (Einschreiben / Fax / gerichtliche Zustellung) planen - Frist in Kanzleifristbuch eintragen - Mandats-History-Update (`/mandat-update [slug] Mahnschreiben versandt`) ## Quellen und Zitierweise Verbindlich: `../references/zitierweise.md`. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Rechtsprechung zu Verzug und Mahnung vor Ausgabe ueber https://dejure.org und https://openjur.de verifizieren. - Zum Verzugszins: § 247 BGB (Basiszinssatz); § 288 Abs. 1, 2 BGB. Basiszinssatz zum 01.01.2026: 1,27 Prozent (unveraendert ggue. 01.07.2025). Daraus B2C-Verzugszins 6,27 Prozent, B2B-Verzugszins 10,27 Prozent; halbjaehrliche Anpassung am 01.01. und 01.07. erforderlich. Quelle: https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bekanntgabe-des-basiszinssatzes-zum-1-januar-2026-basiszinssatz-bleibt-unveraendert-bei-1-27--973974 - Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB (B2B): 40 EUR pro Vorgang. ## Ausgabeformat ``` [KANZLEI-BRIEFKOPF] An: [Name und Anschrift Schuldner] Datum: TT.MM.JJJJ Aktenzeichen: [Kanzleiaktenzeichen] Mandatsgeheimnis – § 43a Abs. 2 BRAO / § 203 StGB Betreff: [Mandant] ./. [Schuldner] – Zahlungsaufforderung / Aufforderung zur Mängelbeseitigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten [Mandant] und nehmen wie folgt Stellung: I. Sachverhalt ... II. Forderung Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR [X.XXX,XX] bis spätestens zum [TT.MM.JJJJ] auf unser Anderkonto zu überweisen. III. Hinweis auf Klage Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, sind wir angewiesen, unverzüglich Klage zu erheben und die uns entstehenden Kosten nach §§ 91, 788 ZPO gegen Sie geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen [Anwalt, Kanzlei] ``` Ausgabe als Markdown-Datei `demand-letters/[slug]/v[N].md`. ## Risiken / typische Fehler - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **§ 93 ZPO (sofortiges Anerkenntnis):** Wird der Schuldner sofort klaglos, trägt der Kläger die Kosten; Mahnschreiben vorher immer prüfen, ob es bereits eine wirksame Mahnung gab. - **Unterlassung ohne Abmahnung:** Im UWG/UrhG/MarkenG ist die Abmahnung (mit Unterlassungsaufforderung und Vertragsstrafe) zwingende Voraussetzung; ohne Abmahnung keine Kostenerstattung (§ 97a Abs. 1 UrhG). - **Güteantrag-Pflicht (§ 15a EGZPO):** In Bayern, Brandenburg, NRW und weiteren Ländern ist bei bestimmten Streitwerten ein Güteantrag vor Klageerhebung vorgeschrieben. - **Fristberechnung:** Fristende nicht auf Sonn- oder Feiertag setzen (§ 193 BGB).