--- name: schriftsatz-abschnitt description: "Einzelne Abschnitte eines Schriftsatzes erstellen: Tatbestand, Begründung, Beweisangebot nach ZPO-Schema. Normen: §§ 253 313 ZPO. Prüfraster: Schluessigskeit, Beweisangebot, Normzitat. Output: Schriftsatz-Abschnitt für Einbau in Klageschrift oder Erwiderung. Abgrenzung: nicht vollständige Klagesc..." --- # Schriftsatzabschnitt-Entwurf ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Eingaben - Aktives Mandat (Slug) mit mandat.md und verlauf.md - Bezeichnung des gewünschten Abschnitts (z. B. "Sachverhaltsdarstellung", "Rechtliche Ausführungen zu Klageantrag 1", "Berufungsangriff I: Übergangener Beweisantrag") - Anspruchstabelle (falls vorhanden, aus `/anspruchstabelle`) - Chronologie (falls vorhanden, aus `/chronologie`) - Beizufügende Dokumente / Anlagen (Vertrag, Schriftverkehr, Sachverständigengutachten) - Gewünschte Schriftsatzart und verfahrensrechtliche Situation ## Ablauf 1. **Mandatsdaten laden:** mandat.md, verlauf.md, ggf. Chronologie und Anspruchstabelle einlesen. Mandatstheorie und Kanzleistil aus CLAUDE.md laden. 2. **Abschnittstyp bestimmen:** - **Klageschrift** (§§ 253, 261 ZPO): Rubrum, Anträge, Sachverhaltsdarstellung, Rechtliche Ausführungen, Beweisangebote. - **Klageerwiderung** (§ 277 ZPO): Bestreiten (erheblich/unerheblich), Gegendarstellung, Rechtsausführungen, eigene Anträge, Hilfsaufrechnung/Widerklage. - **Berufungsbegründung** (§ 520 Abs. 3 ZPO): Darlegung der Berufungsangriffe, Bezifferung von Rechtsverletzungen (§ 546 ZPO), neue Tatsachen und Beweise (§ 531 Abs. 2 ZPO), Berufungsanträge. - **Revisionsbegründung** (§ 551 Abs. 3 ZPO): Revisionsgründe (§ 545 ZPO), absolute Revisionsgründe (§ 547 ZPO), Rüge der Nichtzulassung (§ 544 ZPO), Grundsatzrevision (§ 543 Abs. 2 ZPO). - **Beschwerde** (§§ 567 ff., 574 ff. ZPO): Statthaftigkeit, Frist, Begründung. 3. **Urteilsstil anwenden:** Tatsachenvortrag in indirekter Rede oder Behauptungsform, normative Subsumtion knapp, Beweisangebote vollständig. 4. **Normen und Rechtsprechung einarbeiten:** Jede Behauptung rechtlicher Art mit Norm und – soweit verfügbar – BGH-Rechtsprechung nach Zitierweise (../references/zitierweise.md) belegen. 5. **Beweisangebote formulieren:** Für jeden bestrittenen Tatsachenbehauptung ein konkretes Beweisangebot (Zeugnis, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein, Parteivernehmung § 447 ZPO, Geständnisfiktion § 138 Abs. 3 ZPO). 6. **Lückenprüfung:** Fehlende Tatsachenbehauptungen, unklare Beweisangebote, ungeklärte Passivlegitimation, fehlende Kausalität und Schaden als **[LÜCKE: …]** markieren. 7. **Entwurf ausgeben:** Urteilsstil, kanzleispezifisches Format, Fristen am Ende der Ausgabe. ## Quellen und Zitierweise Verbindlich: `../references/zitierweise.md`. Einschlägige Kommentare und Rechtsprechung: - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. ## Beispiel > **III. Zur Berufungsbegründung – Verletzung des § 286 ZPO** > > Das Landgericht hat das Beweisangebot der Klägerin auf Vernehmung des Zeugen Müller (Schriftsatz v. 14.03.2023, S. 7) übergangen, ohne dies in den Entscheidungsgründen zu begründen. Dies verletzt Art. 103 Abs. 1 GG und § 286 Abs. 1 ZPO. > > Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. > > *Beweis: Zeugnis des Herrn Max Müller, [Anschrift] – Beweis-Nr. 5.* ## Risiken / typische Fehler - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Berufungsbegründungsfrist:** § 520 Abs. 2 ZPO: 2 Monate ab Urteilszustellung; verlängerbar auf Antrag, aber nur mit gegnerischer Zustimmung oder wichtigem Grund. - **Neue Tatsachen in der Berufung:** § 531 Abs. 2 ZPO begrenzt neues Vorbringen; stets prüfen, ob Nachlässigkeit im ersten Rechtszug vorlag. - **Revisionsanforderungen:** § 543 Abs. 2 ZPO – Grundsatzbedeutung oder Sicherung einheitlicher Rechtsprechung; ohne NZB-Begründung keine Revision (§ 544 ZPO). - **Verstoß gegen § 138 ZPO:** Wahrheitspflicht; keine Behauptung ins Blaue hinein; Darlegungs- und Beweislast nicht verwechseln. - **Berufsrechtliche Hinweispflicht:** Bei überraschenden Rechtswendungen ist der Mandant nach § 43 BRAO zu informieren; kein Schriftsatz ohne Rücksprache versenden. ---