--- name: stpo-biometrischer-internetabgleich-und-ki-ermittlung description: "StPO-Spezialprüfung zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen: § 98d StPO-E biometrischer Internetabgleich, § 98e StPO-E Analyseplattform, § 101 StPO-E Benachrichtigung, §§ 161 163 StPO als Grenzen manueller OSINT, KI-VO-Hochrisiko, Grundrechte, Akteneinsicht und prozessuale Angriffslogik im Prozessrecht." --- # StPO: Biometrischer Internetabgleich und KI-Ermittlung ## Arbeitsbereich StPO-Spezialprüfung zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen: § 98d StPO-E biometrischer Internetabgleich, § 98e StPO-E Analyseplattform, § 101 StPO-E Benachrichtigung, §§ 161 163 StPO als Grenzen manueller OSINT, KI-VO-Hochrisiko, Grundrechte, Akteneinsicht und prozessuale Angriffslogik. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Einordnung: vier unterschiedliche Maßnahmen | Maßnahme | Typischer Rechtsanker | Risiko | | --- | --- | --- | | Manuelle Internetrecherche | §§ 161, 163 StPO als Ermittlungsgeneralklauseln | Bei bloßer Kenntnisnahme meist geringere Eingriffsintensität, aber Kontext und Zweckbindung prüfen | | Automatisierter biometrischer Internetabgleich | § 98d StPO-E | Hohe Streubreite, sensible Daten, Drittbetroffenheit, mögliche Profilbildung | | Verfahrensübergreifende Datenanalyse | § 98e StPO-E | Zusammenführung heterogener Daten, Superdatenbank-Risiko, Zweckbindungs- und Löschungsprobleme | | Gefahrenabwehrliche Vor-/Parallelnutzung | Polizeigesetze/BKAG/BPolG/Landesrecht | Trennung Strafverfolgung/Gefahrenabwehr, Datenübermittlung, Zweckwechsel | ## Prüfprogramm § 98d StPO-E ### 1. Ausgangsdaten Prüfe: - Welche biometrischen Daten wurden aus welchem Strafverfahren genutzt? - Sind sie rechtmäßig erhoben worden? - Gehören sie zum selben Verfahren oder zu einem anderen Verfahren? - Waren sie noch speicherungsfähig oder bereits löschungsreif? - Betreffen sie Beschuldigte, Zeugen, Opfer oder unbeteiligte Dritte? Biometrische Daten sind nicht nur Gesichter. Erfasst sein können auch Stimme, Gang, Fingerabdruck, Iris, Retina, Handgeometrie oder andere technische Identifikationsmerkmale. ### 2. Vergleichsdaten Prüfe: - Waren die Internetdaten wirklich öffentlich zugänglich? - Wurden Daten einbezogen, die erst nach Registrierung, Genehmigung oder Zahlung erreichbar waren? - Wurden durch Dritte veröffentlichte Bilder/Clips verwendet, auf deren Veröffentlichung die betroffene Person keinen Einfluss hatte? - Wurden Live-Streams, Webcams oder Echtzeitdaten ausgeschlossen? - Wurde Privatkommunikation, Messenger-Kommunikation oder ein geschlossener Personenkreis berührt? ### 3. Zweck Die Zwecke müssen getrennt werden: - Identitätsfeststellung, - Aufenthaltsort Beschuldigter, - Aufenthaltsort Zeuge, - Sachverhaltserforschung, - Vollstreckungs-/Fahndungszweck. Je weiter der Zweck von Identität oder Aufenthaltsort des Beschuldigten wegführt, desto stärker muss die Maßnahme begründet werden. Besonders sensibel ist ein Einsatz zur allgemeinen Sachverhaltserforschung, weil dadurch Interessen, Kontakte, Orte und Verhaltensmuster in den Blick geraten können. ### 4. Verdacht und Anlasstat Prüfe: - bestimmte Tatsachen statt bloßer Vermutungen, - Täter- oder Teilnehmerverdacht, - Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, - Versuch/Vorbereitung nur, wenn strafbar und konkretisiert, - kein bloßes “Katalogtat-Etikett” ohne Einzelfallgewicht. Wenn nur auf § 100a Abs. 2 StPO verwiesen wird, muss zusätzlich geklärt werden, ob der konkrete Fall die Eingriffsintensität des biometrischen Massenabgleichs trägt. ### 5. Subsidiarität Die Formel “wesentlich erschwert oder aussichtslos” muss mit Tatsachen gefüllt werden: - Welche milderen Mittel wurden geprüft? - Warum reicht klassische Lichtbildvorlage, Zeugenbefragung, Registerabfrage, Telekommunikations-/Bestandsdatenermittlung oder gezielte Observation nicht? - Gab es Zeitdruck oder nur Ermittlungsökonomie? - Wurde der hohe Drittbetroffenheitsgrad einbezogen? ## Prüfprogramm § 98e StPO-E Bei Analyseplattformen zusätzlich: - Welche Dateien und Informationssysteme wurden zusammengeführt? - Rechtmäßigkeit und Zweckbindung jeder Datenquelle prüfen. - Dürfen TKÜ-, Verkehrsdaten-, Asservaten- oder andere Daten aus fremden Verfahren einbezogen werden? - Sind Daten aus Wohnraumüberwachung oder Online-Durchsuchung ausgeschlossen? - Keine direkte Anbindung an nicht-polizeiliche Register oder Internetdienste? - Suchbegriffe anlassbezogen und aus konkretem Sachverhalt abgeleitet? - Keine automatisierte Entscheidung mit unmittelbar nachteiliger Rechtsfolge? - Diskriminierungsvermeidung technisch und organisatorisch dokumentiert? ## Grundrechte und Verfassungsmaßstab Markiere in jedem Memo: - Recht auf informationelle Selbstbestimmung, - Menschenwürde und Subjektstellung im Strafverfahren, - faires Verfahren, - Berufsgeheimnisschutz, insbesondere Verteidiger, Ärzte, Seelsorge, Presse, - Kernbereich privater Lebensgestaltung, - Streubreite gegenüber Unbeteiligten, - Heimlichkeit und Benachrichtigung, - Risiko von Abschreckungseffekten bei Nutzung öffentlicher Kommunikation und Social Media. Amtlich verifizierter Ausgangspunkt für Analyseplattformen: BVerfG, Urteil vom 16.02.2023, 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20. Kernaussage für diesen Skill: Eine automatisierte Verknüpfung und Auswertung heterogener Datenbestände braucht eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage und wirksame Begrenzungen. ## KI-VO und technische Mindestakte Bei KI-Nutzung muss die Akte mindestens aufklären: - Liegt ein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-VO vor? - Ist der Einsatz nach Art. 5 KI-VO verboten oder fällt er in eine Ausnahme? - Handelt es sich um ein Hochrisiko-System nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 1 lit. a KI-VO? - Sind Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit belegt? - Gibt es eine Grundrechte-Folgenabschätzung? - Ist die Anwendung registriert, bestimmungsgemäß eingesetzt und durch geschultes Personal überwacht? Wenn diese Unterlagen fehlen, ist das nicht nur Datenschutz- oder Technikproblem, sondern prozessualer Verteidigungsstoff. ## Akteneinsicht und prozessuale Reaktion ### Nachforderungsliste - Anordnung samt Begründung, - Eilentscheidung und nachträgliche Bestätigung, - technische Einsatzprotokolle, - Bezeichnung der Anwendung, - Trefferlisten und Scores, - Schwellenwerte und Fehlerraten, - menschliche Plausibilitätsprüfung, - Datenquellen und Suchparameter, - Löschvermerk, - Benachrichtigungslage, - KI-VO-Unterlagen, - Vermerke zu Drittbetroffenen und Berufsgeheimnisträgern. ### Angriffsauswahl | Lage | Reaktion | | --- | --- | | Entwurfsnorm noch nicht in Kraft | Rechtsgrundlage bestreiten, Grenzen §§ 161, 163 StPO herausarbeiten | | Anordnung fehlt oder ist leerformelhaft | Rechtswidrigkeit der Maßnahme rügen, Nachermittlung verlangen | | Software unklar | Sachverständigenprüfung und Offenlegung beantragen | | Treffer nur Score ohne Nachprüfung | Beweiswert angreifen, Identitätsbeweis bestreiten | | Drittbetroffenheit massiv | Verhältnismäßigkeit, Löschung, Benachrichtigung, Zweckbindung prüfen | | Berufsgeheimnisträger/Kernbereich berührt | besondere Schutzmechanismen und Verwertungsgrenzen geltend machen | | KI-VO-Dokumentation fehlt | Hochrisiko-Konformität, Grundrechte-Folgenabschätzung und Systemaufsicht rügen |