--- name: daseinsvorsorge-verwaltungsrealismus description: "Prueft Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Verwaltung als Leistungs- und Ordnungsmacht: realistische Aufgabenanalyse ohne Preisgabe von Grundrechten, Gesetzesbindung und Rechtsschutz." --- # Daseinsvorsorge und Verwaltungsrealismus ## Fachlicher Anker - **Normen:** die einschlägigen Normen dieses Sachgebiets. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Daseinsvorsorge und Verwaltungsrealismus - **Normen-/Quellenanker:** Rechtsquellenlehre, Positivismus/Naturrecht, Normgeltung, Gewaltenteilung, Methodenlehre, Grundrechte, Rechtsstaat, Demokratie und kritische Ideengeschichte. - **Entscheidende Weiche:** Unterscheide deskriptive Theorie, normative These, methodische Folgerung, demokratische Legitimation, richterliche Bindung und Missbrauchsrisiko. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Sofort klären 1. Welche öffentliche Leistung oder Infrastruktur steht im Zentrum? 2. Wer ist abhängig: Bürger, Unternehmen, Mieter, Patienten, Schüler, Verbraucher, Plattformnutzer, Energieabnehmer? 3. Welche Verwaltungsmacht entsteht durch Versorgung, Zugang, Tarife, Daten, Genehmigung oder Ausschluss? 4. Welche Rechtsform wird verwendet: Gesetz, Verwaltungsakt, Vertrag, Satzung, Beleihung, Konzession, Vergabe, Public-Private-Partnership? ## Prüfprogramm 1. **Aufgabe beschreiben:** Versorgung, Schutz, Kontrolle, Planung, Marktordnung oder Krisenbewältigung. 2. **Rechtsform feststellen:** Welche Form bindet wen? 3. **Abhängigkeit messen:** Gibt es Ausweichmöglichkeiten oder faktische Monopole? 4. **Grundrechte prüfen:** Gleichheit, Freiheit, Eigentum, Beruf, Datenschutz, effektiver Rechtsschutz. 5. **Kontrolle sichern:** Transparenz, Begründung, Akteneinsicht, Widerspruch, Klage, parlamentarische Kontrolle, Rechnungshof, Datenschutzaufsicht. 6. **Alternativen prüfen:** Mildere Steuerungsform, klarere Norm, bessere Frist, weniger Datenerhebung, weniger Exekutivermessen. ## Leitgedanke Verwaltungsrealismus ist nützlich, solange er Wirklichkeit in Recht übersetzt. Er wird gefährlich, wenn aus `die Verwaltung muss das leisten` die Behauptung wird, Rechtsform und Grundrechte seien zweitrangig. ## Typische Fälle - Energie- und Wasserversorgung; - öffentliche IT-Infrastruktur; - Krankenhausplanung und Gesundheitsversorgung; - Verkehrsnetze, Bahnhöfe, Ladeinfrastruktur; - Schul- und Hochschulorganisation; - Plattform- oder Datenzugang im öffentlichen Auftrag; - Krisenbeschaffung und Notfallverwaltung. ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.