--- name: kaltstart-triage description: "Einstieg und Fallrouting für rechtstheoretische und rechtsphilosophische Fragen: Rechtsbegriff, Methode, Abwaegung, Demokratie, Moral, Sprache, Machtkritik und Outputwahl." --- # Allgemeiner Einstieg ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Kaltstart Triage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Rechtstheorie Rechtsphilosophie** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Fachlicher Kern — Rechtstheorie und Rechtsphilosophie - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Allgemeiner Einstieg` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** Rechtsquellen, Kompetenz, Normstufe, Verfahren, Grundrechte, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung und Rechtsschutz als harte Prüfachsen; Theorie dient der Präzision, nicht als Autoritätsersatz. - **Verifizierte Anker:** Dworkin: Regeln/Prinzipien, Recht als Integrität, beste rechtliche Begründung in hard cases; Kelsen: Reine Rechtslehre, Stufenbau, Trennung von Geltung und Bewertung; Larenz/Canaris nur kritisch-historisch kontrolliert verwenden, insbesondere wegen Larenz’ nationalsozialistischer Verstrickung und Nähe zu konkreten Ordnungsdenkfiguren. - **Arbeitsmodus:** Argumente erst rechtsquellenklar machen, dann methodisch einordnen, dann politische/moralische Prämissen offenlegen; dezisionistische, autoritäre oder scheinobjektive Systemrhetorik red-teamen. - **Outputpflicht:** Theorie-Memo, Methodenmatrix, Red-Team, Gerichts-/Ministeriumsbaustein, Argumentkarte oder Grenzenprotokoll. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Sofort klären 1. Geht es um Geltung, Auslegung, Rechtsfortbildung, Moral, Demokratie, System, Macht, Sprache, Präjudiz oder Abwägung? 2. Welche Norm, Entscheidung, Vertragsklausel, Verwaltungspraxis oder Dogmatik steht im Zentrum? 3. Wer braucht den Output: Anwalt, Gericht, Mandant, Ministerium, Unternehmen, Wissenschaft oder Öffentlichkeit? 4. Welche Gefahr besteht: Scheinobjektivität, Scheinlogik, Literaturautorität, Methodenbeliebigkeit, Machtblindheit oder Übertheoretisierung? ## Arbeitsprogramm 1. Ordne die Frage einem Theoriecluster zu. 2. Kläre, ob die Theorie eine praktische Rechtsfrage löst oder nur den Hintergrund erklärt. 3. Schlage zwei bis fünf Fachmodule vor. 4. Liefere eine knappe Arbeitskarte. ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.