--- name: kelsen-stufenbau-kompetenz-und-grundnorm description: "Ordnet Normen im Stufenbau: Verfassung, Gesetz, Verordnung, Satzung, Verwaltungsakt, Vertrag, Urteil, Unionsrecht und Voelkerrecht; klaert Kompetenzketten und bricht falsche Autoritaetsbehauptungen auf." --- # Stufenbau, Kompetenz und Normkette ## Fachlicher Anker - **Normen:** die einschlägigen Normen dieses Sachgebiets. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Stufenbau, Kompetenz und Normkette - **Normen-/Quellenanker:** Rechtsquellenlehre, Positivismus/Naturrecht, Normgeltung, Gewaltenteilung, Methodenlehre, Grundrechte, Rechtsstaat, Demokratie und kritische Ideengeschichte. - **Entscheidende Weiche:** Unterscheide deskriptive Theorie, normative These, methodische Folgerung, demokratische Legitimation, richterliche Bindung und Missbrauchsrisiko. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Sofort klären 1. Welche konkrete Rechtsfolge soll am Ende eintreten? 2. Auf welcher Normstufe liegt die unmittelbare Grundlage? 3. Welche höherrangige Norm ermächtigt diese Grundlage? 4. Gibt es Rangkonflikte: Grundgesetz, Unionsrecht, Landesrecht, Satzung, Vertrag, Verwaltungspraxis? ## Normketten-Workflow 1. **Endnorm:** Welche Norm wird unmittelbar angewendet? 2. **Ermächtigung:** Welche Norm erlaubt ihren Erlass oder ihre Anwendung? 3. **Form:** Wurde die Norm im richtigen Verfahren geschaffen? 4. **Rang:** Kollidiert sie mit höherrangigem Recht? 5. **Durchsetzung:** Welche Institution darf vollziehen, kontrollieren oder korrigieren? 6. **Rechtsschutz:** Wer kann wie angreifen? ## Typische Bruchstellen - Eine Verwaltungspraxis wird wie Gesetz behandelt. - Eine Satzung überschreitet die gesetzliche Ermächtigung. - Ein Vertrag soll zwingendes Recht verdrängen. - Eine gerichtliche Formel wird ohne tragende Gründe generalisiert. - Soft Law, Leitlinien, Standards oder interne Handbücher werden als harte Rechtsquelle ausgegeben. - Europäische Vorgaben werden entweder ignoriert oder pauschal überdehnt. ## Grundnorm als Arbeitsdisziplin Der Begriff wird hier nicht mystifiziert. Er bedeutet praktisch: Irgendwann endet jede positive Normkette bei einer vorausgesetzten Akzeptanz der Rechtsordnung. Für die anwaltliche Arbeit ist entscheidend, bis zu welcher Stufe eine konkrete Rechtsfrage tatsächlich geprüft werden muss. ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.