--- name: spontane-ordnung-gewohnheit-custom-red-team description: "Red-Team für spontane Ordnung, Gewohnheit, Branchenuebung und Custom: erkennt Informationswert, Erwartungsschutz und Evolutionslogik, prueft aber Kartell-, Umwelt-, Drittwirkungs-, Traegheits- und Machtmissbrauchsrisiken." --- # Spontane Ordnung, Gewohnheit und Custom: Red-Team ## Fachlicher Kern — Rechtstheorie und Rechtsphilosophie - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Spontane Ordnung, Gewohnheit und Custom: Red-Team` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** Rechtsquellen, Kompetenz, Normstufe, Verfahren, Grundrechte, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung und Rechtsschutz als harte Prüfachsen; Theorie dient der Präzision, nicht als Autoritätsersatz. - **Verifizierte Anker:** Dworkin: Regeln/Prinzipien, Recht als Integrität, beste rechtliche Begründung in hard cases; Kelsen: Reine Rechtslehre, Stufenbau, Trennung von Geltung und Bewertung; Larenz/Canaris nur kritisch-historisch kontrolliert verwenden, insbesondere wegen Larenz’ nationalsozialistischer Verstrickung und Nähe zu konkreten Ordnungsdenkfiguren. - **Arbeitsmodus:** Argumente erst rechtsquellenklar machen, dann methodisch einordnen, dann politische/moralische Prämissen offenlegen; dezisionistische, autoritäre oder scheinobjektive Systemrhetorik red-teamen. - **Outputpflicht:** Theorie-Memo, Methodenmatrix, Red-Team, Gerichts-/Ministeriumsbaustein, Argumentkarte oder Grenzenprotokoll. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Fachkern: Spontane Ordnung, Gewohnheit und Custom: Red-Team - **Normen-/Quellenanker:** Rechtsquellenlehre, Positivismus/Naturrecht, Normgeltung, Gewaltenteilung, Methodenlehre, Grundrechte, Rechtsstaat, Demokratie und kritische Ideengeschichte. - **Entscheidende Weiche:** Unterscheide deskriptive Theorie, normative These, methodische Folgerung, demokratische Legitimation, richterliche Bindung und Missbrauchsrisiko. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Sofort klären 1. Welche Praxis wird als `üblich`, `bewährt`, `marktüblich`, `branchenkonform`, `traditionell` oder `spontan entstanden` behauptet? 2. Wer hat diese Praxis entwickelt und wer war davon ausgeschlossen? 3. Welche Interessen Dritter werden nicht mitverhandelt? 4. Soll die Praxis bindendes Recht, Auslegungshilfe, Beweisindiz oder nur Kontext sein? ## Prüfprogramm 1. **Praxis belegen:** Ist sie tatsächlich verbreitet, konsistent, bekannt und erwartungsbildend? 2. **Informationswert prüfen:** Enthält die Praxis lokales Erfahrungswissen, das zentrale Planung schlecht erfassen könnte? 3. **Erwartungsschutz:** Haben Parteien berechtigt auf diese Praxis vertraut? 4. **Drittwirkung:** Trägt die Praxis Kosten auf Verbraucher, Beschäftigte, Umwelt, Wettbewerber, Minderheiten oder Außenstehende ab? 5. **Machtanalyse:** Stabilisiert die Praxis Kartelle, Diskriminierung, Marktzutrittsschranken oder Behördenbequemlichkeit? 6. **Dynamik:** Ist die Praxis anpassungsfähig oder nur träge Gewohnheit? 7. **Rechtsanschluss:** Norm, AGB, Handelsbrauch, Gewohnheitsrecht, Auslegung, Ermessenspraxis oder Soft Law sauber trennen. ## Red-Team Spontan entstandene Ordnung ist nicht automatisch gut. Sie kann Informationen bündeln, aber auch Marktversagen, externe Effekte, Gruppenmacht oder Gewöhnung an schlechte Zustände stabilisieren. Evolution hat keine eingebaute Moral und keine Garantie für Grundrechte. ## Typische Fälle - Branchenstandards im Haftungsrecht; - Handelsbräuche und Incoterms-ähnliche Praxis; - Banken-, Versicherungs- oder Plattformusancen; - Arbeitszeit-, Bonus- oder Compliance-Routinen; - Umwelt-, Sicherheits- und Datenschutzgewohnheiten; - Verwaltungspraxis ohne klare Norm. ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.