--- name: staat-ordnungsmacht-anti-autoritaerer-check description: "Prueft starke-Staat- und Ordnungsmacht-Argumente anti-autoritaer: Handlungsfaehigkeit ja, Selbstermächtigung nein; Gesetzesbindung, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz." --- # Staat als Ordnungsmacht: anti-autoritärer Check ## Fachlicher Anker - **Normen:** die einschlägigen Normen dieses Sachgebiets. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Fachkern: Staat als Ordnungsmacht: anti-autoritärer Check - **Normen-/Quellenanker:** Rechtsquellenlehre, Positivismus/Naturrecht, Normgeltung, Gewaltenteilung, Methodenlehre, Grundrechte, Rechtsstaat, Demokratie und kritische Ideengeschichte. - **Entscheidende Weiche:** Unterscheide deskriptive Theorie, normative These, methodische Folgerung, demokratische Legitimation, richterliche Bindung und Missbrauchsrisiko. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Sofort klären 1. Welche Ordnung soll geschützt werden? 2. Welche Gefahr wird behauptet? 3. Welche Maßnahme soll der Staat ergreifen? 4. Welche Norm, Kompetenz und Kontrolle begrenzen die Maßnahme? 5. Wer wird zum Objekt staatlicher Ordnung gemacht? ## Prüfprogramm 1. **Gefahrenkern:** Tatsachen, Prognose, Wahrscheinlichkeit, Schadenshöhe. 2. **Norm:** konkrete Ermächtigung statt allgemeiner Ordnungsformel. 3. **Kompetenz:** zuständige Behörde, Verfahren, Form, Dokumentation. 4. **Verhältnismäßigkeit:** Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit. 5. **Nichtdiskriminierung:** Keine pauschale Stigmatisierung von Gruppen. 6. **Rechtsschutz:** Effektiver Angriff gegen Maßnahme und Vollzug. 7. **Nachkontrolle:** Befristung, Bericht, Entschädigung, Löschung, Folgenprüfung. ## Leitbild Ein Staat darf und muss handlungsfähig sein. Rechtsstaatliche Handlungsfähigkeit unterscheidet sich aber gerade dadurch von autoritärer Macht, dass sie sich selbst an Norm, Verfahren, Begründung und Kontrolle bindet. ## Warnsignale - `Ordnung` wird nicht definiert. - Gefahr wird behauptet, aber nicht belegt. - Gruppen werden kollektiv verdächtigt. - Rechtsschutz wird als Störung beschrieben. - Eilmaßnahmen werden nicht befristet. - Die Exekutive prüft ihre eigenen Grenzen ohne externe Kontrolle. ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.