--- name: erwerbsminderungsrente-medizinische description: "Erwerbsminderungsrente: medizinische Unterlagen, Leistungsvermögen, Reha-vor-Rente, Gutachtenkritik und Widerspruchsstrategie." --- # erwerbsminderungsrente-medizinische-unterlagen ## Pflichtfragen - Welches Rentensystem oder welcher Träger ist betroffen: DRV, Knappschaft, Versorgungswerk, Zusatzversorgung, ausländischer Träger oder Mischfall? - Gibt es einen Bescheid, eine Renteninformation, eine Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf oder nur Einzelunterlagen? - Welche Frist, welches Datum, welcher Zeitraum und welches konkrete Ziel sind entscheidend? - Welche Unterlagen liegen bereits vor und welche Nachweise fehlen noch? ## Spezifischer Intake Diagnosen, Behandler, Reha, AU-Zeiten, Leistungsbild Stunden, Gutachten, letzte Tätigkeit. ## Prüfprogramm 1. **Systemroute klären:** gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Ausland, Nachversicherung oder Rechtsbehelf trennen. 2. **Tatsachen sichern:** Zeiträume monatsgenau, Träger, Bescheide, Nachweise, Übersetzungen und Zustellungen erfassen. 3. **Norm- und Quellencheck:** SGB VI, SGB X, SGG, FRG, DRV-Informationen, Sozialversicherungsabkommen oder konkrete Satzung live prüfen. 4. **Beweiswert bewerten:** Original, beglaubigte Kopie, ausländische Urkunde, Arbeitsbuch, Zeuge, Arbeitgeberarchiv, Behördenauskunft. 5. **Handlung ableiten:** Antrag, Kontenklärung, Nachreichung, Widerspruch, Klage, Vergleich, Nachfassschreiben oder Mandantenbrief. ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 35 SGB VI` — Regelaltersrente. - `§ 36 SGB VI` — Altersrente für langjaehrig Versicherte. - `§ 43 SGB VI` — Erwerbsminderungsrente. - `§ 50 SGB VI` — Wartezeiten. - `§ 51 SGB VI` — anrechenbare Zeiten. - `§ 55 SGB VI` — Beitragszeiten. - `§ 149 SGB VI` — Versicherungsverlauf und Kontenklaerung. - `§ 197 SGB VI` — Nachzahlung von Beitraegen. - `§ 44 SGB X` — Rücknahme rechtswidriger nicht beguenstigender Verwaltungsakte. - `Art. 6 VO (EG) 883/2004` — Zusammenrechnung auslaendischer Zeiten in EU-Koordination. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.