--- name: actio-exercitoria-reederhaftung description: "Actio exercitoria: Klage gegen den Reeder (exercitor navis) für Verbindlichkeiten aus Handlungen seines magister navis. Skill behandelt die Voraussetzungen die Vollhaftung des Reeders und den Vergleich zum modernen Schifffahrtsrecht. Liefert Quellenmatrix." --- # Rom 124 Actio Exercitoria Reederhaftung ## Rechtsquelle - D. 14.1 (De exercitoria actione). - Insbesondere D. 14.1.1 (Ulpian). - Praetorisches Edikt. ## Tatbestand - Exercitor navis: Reeder, der das Schiff für eigene Rechnung betreibt. - Magister navis: Schiffskapitaen, der im Namen des Reeders Vertraege schliesst. - Vertraege des magister navis verpflichten den Reeder unmittelbar gegenueber Dritten. ## Rechtsfolge - Vollhaftung des Reeders für Vertraege des magister navis. - Voller Haftungsumfang (in solidum), nicht beschraenkt auf Sondervermoegen. ## Bedeutung - Erste Form einer "indirekten Vertretung" im Geschaeftsverkehr. - Praetorisches Edikt schliesst die Luecke des traditionellen Aktions-Systems, das nur unmittelbare Vertragsparteien zulaesst. ## Vergleich zu modernem Recht - § 53 HGB Prokurist. - Schiffshaftung nach Seerechtlichem Verteilungsgesetz (SeeRVG) mit Haftungsbeschraenkung. - Heute Vertretung durch Schiffskapitaen typischerweise im Rahmen der allgemeinen Vertretungsvorschriften. ## Pruefraster 1. Reeder im roemisch-rechtlichen Sinn? 2. Magister navis bestellt? 3. Geschaeft im Rahmen der Schiffsaufgabe? 4. Schaden? ## Historische Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Zwölftafeln Tafel I` — Ladung und Prozessbeginn. - `Zwölftafeln Tafel IV` — Familien- und Hausgewalt. - `Zwölftafeln Tafel VI` — Eigentum, Verbindlichkeiten und formale Akte. - `Zwölftafeln Tafel VIII` — Delikts- und Schadensfolgen. - `Gaius Institutiones 1.8` — Grundteilung Personen/Sachen/Klagen. - `Gaius Institutiones 2.14` — res mancipi/res nec mancipi. - `Gaius Institutiones 3.88` — Obligationen aus Vertrag. - `Digesten D.1.1.1` — ius und Gerechtigkeitsformel. - `Digesten D.9.2.2` — lex Aquilia als Deliktsanker. - `Digesten D.44.7.1` — Obligationenquellen. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.