--- name: actio-pauliana-voraussetzungen description: "Actio Pauliana — Voraussetzungen und Beweisrecht im Detail. Skill vertieft die Beweislastfragen bei consilium fraudis Wissensanrechnung und Indizienlehre Pflichten des Glaeubigers und Mitwirkung des Dritten. Behandelt die Sondervorschriften für Vermoegensverschleierung waehrend laufender Vollstre..." --- # Rom 116 Actio Pauliana Voraussetzungen Und Beweisrecht ## Beweislast - Glaeubiger traegt die Beweislast für: - eventus damni - consilium fraudis des Schuldners - scientia oder conscientia des Dritten (bei entgeltlich) ## Indizienbeweis - Verkauf zu marktnotorisch zu niedrigem Preis: Indiz für scientia. - Verkauf unter Freunden in zeitlicher Naehe zur Insolvenz. - Verschwiegene Geschaefte ueber Mittelsmaenner. ## Vermutungen - Bei Verfuegungen an Familienangehoerige greifen verstaerkte Indizien (vergleichbar modernen AnfG-Vorschriften zu nahestehenden Personen). - D. 42.8.10.16 (Ulpian) zum Anscheinsbeweis bei Schenkung an Verwandte. ## Sondervorschriften - Verschleierung waehrend laufender Vollstreckung: erleichterte Beweisfuehrung. - Geschaeftspartner als Reflexbeteiligter. ## Vergleich zu modernem Recht - Beweisrecht / Pflicht zum substanziierten Bestreiten: § 138 Abs. 2 ZPO; freie Beweiswuerdigung § 286 ZPO. (Die fruehere Erwaehnung von § 133 und § 138 II BGB war hier falsch: § 133 BGB ist Auslegung der Willenserklaerung, § 138 II BGB ist Wucher — nicht Beweisrecht.) - Anfechtungsrecht: AnfG § 3 Abs. 2: Vermutung der scientia bei nahestehenden Personen. - Insolvenzanfechtung: InsO § 133 Abs. 1 Satz 2: Vermutung der Kenntnis bei drohender Zahlungsunfaehigkeit. ## Pruefraster 1. Welche Tatbestaende muessen bewiesen werden? 2. Welche Indizien stehen zur Verfuegung? 3. Greifen Vermutungen? 4. Welcher Quellenanker (D. 42.8)?