--- name: beneficium-divisionis-und-excussionis description: "Beneficium divisionis und beneficium excussionis: Buergenprivilegien im roemischen Recht. Skill behandelt die Aufteilungsbefugnis bei mehreren Buergen (divisionis) und das Vorausklagebefugnis gegen den Hauptschuldner (excussionis). Liefert Quellenmatrix." --- # Rom 135 Beneficium Divisionis Und Excussionis ## Beneficium divisionis - Mehrere fideiussores hafteten nicht in solidum, sondern jeder anteilig. - Eingefuehrt durch Justinians Novelle (Datum vor Zitat verifizieren). - Vorher hafteten alle Buergen in solidum. ## Beneficium excussionis - Buerge konnte verlangen, dass Glaeubiger zuerst den Hauptschuldner verklage. - Eingefuehrt durch Justinians Novelle 4. - Voraussetzung: Hauptschuldner ist greifbar und solvent. ## Verzicht - Beide Privilegien konnten im Vertrag verzichtet werden. ## Vergleich zu modernem Recht - § 771 BGB Einrede der Vorausklage (Pendant beneficium excussionis). - § 769 BGB Mitbuergschaft (gesamtschuldnerisch, anders als roemisches Recht). ## Pruefraster 1. Mehrere Buergen? 2. Verzicht erfolgt? 3. Hauptschuldner greifbar? ## Historische Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Zwölftafeln Tafel I` — Ladung und Prozessbeginn. - `Zwölftafeln Tafel IV` — Familien- und Hausgewalt. - `Zwölftafeln Tafel VI` — Eigentum, Verbindlichkeiten und formale Akte. - `Zwölftafeln Tafel VIII` — Delikts- und Schadensfolgen. - `Gaius Institutiones 1.8` — Grundteilung Personen/Sachen/Klagen. - `Gaius Institutiones 2.14` — res mancipi/res nec mancipi. - `Gaius Institutiones 3.88` — Obligationen aus Vertrag. - `Digesten D.1.1.1` — ius und Gerechtigkeitsformel. - `Digesten D.9.2.2` — lex Aquilia als Deliktsanker. - `Digesten D.44.7.1` — Obligationenquellen. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenlage:** Trenne Zwölftafelrecht, prätorisches Edikt, klassische Juristen, justinianische Kompilation und byzantinische Fortentwicklung; unsichere Überlieferung ausdrücklich markieren. - **Actio-Denken:** Prüfe bei `Rom 135 Beneficium Divisionis Und Excussionis` zuerst, welche Klage, Einrede oder formula das praktische Problem trägt; römisches Recht nicht als modernes Gesetzbuch erzählen. - **Dogmatische Brücke:** Zeige die Verbindung zu BGB/ABGB/OR nur als Rezeptions- oder Strukturvergleich, insbesondere Besitz, Eigentum, Obligation, Delikt, Erbe oder Status. - **Output:** Erzeuge `römischer Mechanismus / Quellenstufe / Prozessweg / moderne Parallele / Grenze der Analogie`.