--- name: bonorum-distractio-vermoegenseinzelverkauf description: "Bonorum distractio: spaeter eingefuehrter Einzelverkauf der Vermoegensgegenstaende anstelle der Gesamtversteigerung. Skill behandelt die Voraussetzungen das Schonungsprivileg für Senatoren und die Entwicklung zum modernen Einzelvollstreckungsmodus. Liefert Quellenmatrix im Römisches Recht." --- # Rom 114 Bonorum Distractio Vermoegenseinzelverkauf ## Historische Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Zwölftafeln Tafel I` — Ladung und Prozessbeginn. - `Zwölftafeln Tafel IV` — Familien- und Hausgewalt. - `Zwölftafeln Tafel VI` — Eigentum, Verbindlichkeiten und formale Akte. - `Zwölftafeln Tafel VIII` — Delikts- und Schadensfolgen. - `Gaius Institutiones 1.8` — Grundteilung Personen/Sachen/Klagen. - `Gaius Institutiones 2.14` — res mancipi/res nec mancipi. - `Gaius Institutiones 3.88` — Obligationen aus Vertrag. - `Digesten D.1.1.1` — ius und Gerechtigkeitsformel. - `Digesten D.9.2.2` — lex Aquilia als Deliktsanker. - `Digesten D.44.7.1` — Obligationenquellen. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — usucapio (Ersitzung) 1/2 Jahre Mobilia/Immobilia, praescriptio longi temporis, longissimi temporis; heute über § 195 BGB / § 937 BGB. - Tragende Normen verifizieren: Corpus Iuris Civilis (Institutionen, Digesten, Codex, Novellen), Zwölftafelgesetz, Lex Aquilia, Lex Iulia et Papia, römisches Personen-, Sachen-, Obligationen-, Familien- und Erbrecht; dogmenhistorisch fortwirkend in BGB §§ 90 ff. (Sachen), 433 ff., 812 ff., 854 ff. — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Wissenschaftliche Rezipienten, Lehrstühle für Bürgerliches Recht/Rechtsgeschichte, Gesetzgeber (historisches Argumentum), Rechtsprechung (Auslegungshilfe). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lehrbuchexegese, Quellenkritik (Digesten-Stelle), historisch-rechtsvergleichendes Gutachten, dogmatische Aufsatz, Klausur (Pandektistik) — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Rechtsquelle - Senatusconsultum (Daten und Inhalte vor Zitat verifizieren). - D. 42.7 (De curatore bonis dando). ## Tatbestand - Bonorum distractio als alternative zur bonorum venditio. - Eingefuehrt mit der Begruendung der Schonung des sozialen Standes des Schuldners. ## Verfahren - Bestellung eines curator bonorum. - Einzelverkauf der Vermoegensgegenstaende. - Schuldner bleibt Eigentuemer der nicht verkauften Gegenstaende. - Keine bonorum emptor-Konstruktion; kein Gesamtrechtsnachfolge-Geschehen. - Keine infamia (jedenfalls in der senatorischen Variante). ## Privilegierte Personenkreise - Senatoren und ehrenwerte Personen. - Erblasser eines verstorbenen Schuldners (zum Schutz der Erben). ## Heutige Fortwirkung - Vorbild der Einzelvollstreckung in das Vermoegen statt Universalexekution. - Heute ZPO Buch 8. ## Pruefraster 1. Senatorischer Status oder Erbenschutz? 2. Curator bonorum bestellt? 3. Einzelverkauf moeglich? 4. Restvermoegen beim Schuldner?