--- name: byzantinisches-kirchenrecht description: "Römisches Recht: Byzantinische Schnittstelle von Kirchenrecht, Ehe, Familie, Erbe, Moralordnung und kaiserlicher Gesetzgebung." --- # Byzantinisches Kirchenrecht und Familienrecht ## Startfragen 1. Geht es um Ehe, Scheidung, Verwandtschaft, Adoption, Erbrecht, kirchliche Zuständigkeit oder moralische Sanktion? 2. Soll die Linie von klassischem Recht über Justinian nach Byzanz erklärt werden? 3. Ist eine spätere orthodoxe oder osteuropäische Rezeptionsfrage berührt? ## Prüfroutine 1. **Privatrechtliche Ausgangsfigur bestimmen:** Ehe, Mitgift, Erbfolge, Status, Vormundschaft. 2. **Kirchlichen Einfluss markieren:** Sakramentalität, Moral, Zuständigkeit, religiöse Normbindung. 3. **Kaiserrecht einordnen:** Gesetzgebung als Verbindung von Reichsordnung und christlicher Normativität. 4. **Soziale Realität beachten:** Status, Geschlecht, Familie, Vermögen und Herrschaftsstruktur nicht glätten. 5. **Vergleich sauber halten:** klassisch, justinianisch, byzantinisch und modern getrennt ausgeben. ## Historische Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Zwölftafeln Tafel I` — Ladung und Prozessbeginn. - `Zwölftafeln Tafel IV` — Familien- und Hausgewalt. - `Zwölftafeln Tafel VI` — Eigentum, Verbindlichkeiten und formale Akte. - `Zwölftafeln Tafel VIII` — Delikts- und Schadensfolgen. - `Gaius Institutiones 1.8` — Grundteilung Personen/Sachen/Klagen. - `Gaius Institutiones 2.14` — res mancipi/res nec mancipi. - `Gaius Institutiones 3.88` — Obligationen aus Vertrag. - `Digesten D.1.1.1` — ius und Gerechtigkeitsformel. - `Digesten D.9.2.2` — lex Aquilia als Deliktsanker. - `Digesten D.44.7.1` — Obligationenquellen. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.