--- name: legitimatio-erbfaehigkeit-roemischer description: "Legitimatio und Erbfaehigkeit im roemischen Recht: wer konnte erben? Skill behandelt die Trennung zivilrechtlicher und praetorischer Erbenstellung Status civitatis als Voraussetzung Sklaven und Peregrini-Sonderregeln. Liefert Quellenmatrix." --- # Rom 147 Legitimatio Und Erbfaehigkeit Roemischer Buerger ## Allgemeine Erbfaehigkeit - Vorausgesetzt: status libertatis, status civitatis, status familiae. - Erbe wurde mit der Geburt erfasst (sui heredes). ## Sklaven - Eigene Erbfaehigkeit nicht. - Konnten als instrumentum hereditatis im Testament eingesetzt werden, sofern manumissio im Testament miterklaert wurde. ## Peregrini - Roemisches Erbrecht nicht direkt anwendbar. - Eigenes ius gentium oder Heimatrecht. ## Sonderfaelle - Filii familias (Hausunterworfene Kinder): konnten erben, doch der Erwerb fiel an den pater familias. - Ab Augustus: peculium castrense und quasi-castrense als Sondervermoegen frei verfuegbar. ## Constitutio Antoniniana 212 - Verleihung des Buergerrechts an fast alle Reichsbewohner. - Erbfaehigkeit nun universell im Reich. ## Pruefraster 1. Status der Person? 2. Vermoegen erbfaehig? 3. Sonderregeln? ## Historische Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Zwölftafeln Tafel I` — Ladung und Prozessbeginn. - `Zwölftafeln Tafel IV` — Familien- und Hausgewalt. - `Zwölftafeln Tafel VI` — Eigentum, Verbindlichkeiten und formale Akte. - `Zwölftafeln Tafel VIII` — Delikts- und Schadensfolgen. - `Gaius Institutiones 1.8` — Grundteilung Personen/Sachen/Klagen. - `Gaius Institutiones 2.14` — res mancipi/res nec mancipi. - `Gaius Institutiones 3.88` — Obligationen aus Vertrag. - `Digesten D.1.1.1` — ius und Gerechtigkeitsformel. - `Digesten D.9.2.2` — lex Aquilia als Deliktsanker. - `Digesten D.44.7.1` — Obligationenquellen. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenlage:** Trenne Zwölftafelrecht, prätorisches Edikt, klassische Juristen, justinianische Kompilation und byzantinische Fortentwicklung; unsichere Überlieferung ausdrücklich markieren. - **Actio-Denken:** Prüfe bei `Rom 147 Legitimatio Und Erbfaehigkeit Roemischer Buerger` zuerst, welche Klage, Einrede oder formula das praktische Problem trägt; römisches Recht nicht als modernes Gesetzbuch erzählen. - **Dogmatische Brücke:** Zeige die Verbindung zu BGB/ABGB/OR nur als Rezeptions- oder Strukturvergleich, insbesondere Besitz, Eigentum, Obligation, Delikt, Erbe oder Status. - **Output:** Erzeuge `römischer Mechanismus / Quellenstufe / Prozessweg / moderne Parallele / Grenze der Analogie`.