--- name: patria-potestas-und-hausgewalt description: "Römisches Recht: Patria Potestas Und Hausgewalt. Geführter Fachmodul mit Quellenlogik, Prüfroutine, Red-Team-Fragen und verwertbarem Output." --- # Patria Potestas Und Hausgewalt ## Quellenanker - **Gaius, Institutiones 1.55** — ius proprium civium Romanorum: kaum ein anderes Volk hat eine solche Gewalt über Kinder - **D. 1.6.4 (Ulpian)** — Inhalt der patria potestas über personae alieni iuris - **Gaius, Institutiones 2.87** — Hauskinder erwerben für den Gewalthaber - **D. 14.6 (SC Macedonianum)** — Darlehen an Hauskinder: Klage versagt ## Kernregeln Die patria potestas ist lebenslange Hausgewalt des pater familias: Personensorge, Vermögenszuordnung (alles Erworbene fällt dem Gewalthaber zu, später Ausnahmen: peculium castrense, quasi castrense, bona adventicia), historisch ius vitae necisque. Beendigung nur durch Tod des Gewalthabers, emancipatio oder capitis deminutio. Das SC Macedonianum versagt Klagen aus Gelddarlehen an Haussöhne — Schutz vor Schuldenmacherei in Erwartung des Erbfalls. ## Moderne Parallele Heute: elterliche Sorge §§ 1626 ff. BGB endet mit Volljährigkeit; Kinder sind voll rechtsfähig und erwerben selbst. Vom peculium-Gedanken lebt § 110 BGB (Taschengeldparagraph) als ferner Nachfahre. ## Typische Fehler Nicht annehmen, der Haussohn sei geschäftsunfähig — er konnte wirksam verpflichtet werden (Naturalobligation bzw. adjektizische Klagen gegen den Vater). Peculium-Arten auseinanderhalten. ## Arbeitsweise 1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen. 2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren. 3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen. 4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.