--- name: verwahrung-depositum description: "Römisches Recht: Verwahrung Depositum. Geführter Fachmodul mit Quellenlogik, Prüfroutine, Red-Team-Fragen und verwertbarem Output." --- # Verwahrung Depositum ## Quellenanker - **D. 13.6.5.2 (Ulpian)** — commodatum: utilitas des Entleihers → Haftung für custodia - **D. 13.6.18 pr. (Gaius)** — Verschlechterung durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten - **D. 16.3.1.8 (Ulpian)** — depositum: Verwahrer haftet nur für dolus (und culpa lata) - **D. 16.3.31 (Tryphonin)** — depositum und bona fides — Rückgabe auch an den Dieb? ## Kernregeln Commodatum (Leihe) und depositum (Verwahrung) sind Realverträge, unentgeltlich, bonae fidei. Haftungsverteilung nach dem Utilitätsprinzip: Der Entleiher hat den Nutzen → er haftet streng (custodia, also auch für Diebstahl durch Dritte); der Verwahrer hat keinen Nutzen → er haftet nur für dolus und culpa lata. Verschuldensunabhängige Grenze beidseits: vis maior. Aufwendungsersatz über actio contraria. ## Moderne Parallele BGB: Leihe §§ 598 ff. — § 599 BGB privilegiert den VERLEIHER (nur Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit), während der Entleiher voll nach §§ 276, 280 BGB haftet; das Utilitätsprinzip wirkt also fort, aber als Privilegierung des Unentgeltlich-Leistenden. Verwahrung §§ 688 ff. mit § 690 BGB (eigenübliche Sorgfalt bei Unentgeltlichkeit) als depositum-Erbin. ## Typische Fehler Die custodia-Haftung des Entleihers nicht mit moderner Verschuldenshaftung verwechseln — sie war objektive Einstandspflicht für Diebstahl (nicht für vis maior). Und: § 599 BGB begrenzt die Haftung des Verleihers, NICHT des Entleihers. ## Arbeitsweise 1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen. 2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren. 3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen. 4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.