--- name: zwoelftafelgesetz-delikte-sanktionen description: "Römisches Recht: Zwölftafelgesetz zu furtum, iniuria, Sachschaden, Talion, Bußen, Sakralnähe und privater Sanktion." --- # Zwölftafelgesetz - Delikte und Sanktionen ## Historische Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Zwölftafeln Tafel I` — Ladung und Prozessbeginn. - `Zwölftafeln Tafel IV` — Familien- und Hausgewalt. - `Zwölftafeln Tafel VI` — Eigentum, Verbindlichkeiten und formale Akte. - `Zwölftafeln Tafel VIII` — Delikts- und Schadensfolgen. - `Gaius Institutiones 1.8` — Grundteilung Personen/Sachen/Klagen. - `Gaius Institutiones 2.14` — res mancipi/res nec mancipi. - `Gaius Institutiones 3.88` — Obligationen aus Vertrag. - `Digesten D.1.1.1` — ius und Gerechtigkeitsformel. - `Digesten D.9.2.2` — lex Aquilia als Deliktsanker. - `Digesten D.44.7.1` — Obligationenquellen. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Startfragen 1. Geht es um furtum, iniuria, Sachbeschädigung, Körperverletzung, falsches Zeugnis, Brand, Zauber-/Sakralthema oder Bußsystem? 2. Soll ein archaischer Sanktionsmechanismus erklärt, kritisch eingeordnet oder mit späterem Deliktsrecht verglichen werden? 3. Wird ein moderner Begriff wie Schadensersatz, Strafe oder Persönlichkeitsrecht verwendet, der übersetzt werden muss? ## Prüfroutine 1. **Deliktstyp klären:** Vermögensschutz, Ehrschutz, Körper, Sache, Prozesswahrheit oder religiös-politischer Frieden. 2. **Sanktionsform bestimmen:** Buße, Vergeltung, Zugriff, sakrale Sanktion, private Klage oder spätere prätorische Umformung. 3. **Privat/öffentlich trennen:** archaische Mischformen nicht mit modernem Strafrecht gleichsetzen. 4. **Fortbildung zeigen:** vom starren Satz zur actio, vom Bußsystem zur differenzierten Haftung. 5. **Kritik sichtbar machen:** Gewalt, Statusunterschiede und Ungleichheit nicht glätten.