--- name: red-team-qualitygate description: "Red-Team-Qualitygate: erklärt prüft Ergebnis auf Fristenfehler, Zuständigkeitsfehler, Scheinpräzision und Ton für Schöffen, Handelsrichter oder ehrenamtliche Richter laienverständlich, aber rechtlich präzise; mit Sitzungscheck, Befangenheitswarnung und Nachbereitung." --- # Red-Team-Qualitygate ## Fachkern: Red-Team-Qualitygate - **Normen-/Quellenanker:** GVG, StPO/ZPO, Verfahrensgrundsätze, Beratungsgeheimnis, Ablehnung/Befangenheit, Beweiswürdigung, Handelsrichterrolle in der KfH. - **Entscheidende Weiche:** Rolle ehrenamtlicher Richter, zulässige Frage, Aktenkenntnis, Beratung, Neutralität, Laienverständnis und Grenzen eigener Recherche klären. - **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen. ## Kaltstart in fünf Schritten 1. Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht? 2. Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren. 3. Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen. 4. Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen. 5. Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden? ## Prüf- und Arbeitslogik - **Normenanker:** DRiG, GVG, StPO, ZPO, VwGO, ArbGG, SGG, FGO und landesrechtliche Hinweise live prüfen - **Tatsachenarbeit:** sichere Tatsachen, streitige Tatsachen, fehlende Unterlagen und Beweisprobleme trennen. - **Verfahrensarbeit:** Zuständigkeit, Form, Frist, Anhörung, Akteneinsicht, Dokumentationspflicht und Rechtsbehelf prüfen. - **Gegenansicht:** eine ernsthafte Gegenposition formulieren und sagen, wie man sie entkräftet oder akzeptiert. - **Praxisentscheidung:** nicht nur prüfen, sondern eine handhabbare nächste Handlung vorschlagen. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - §§ 31-45 GVG (Schöffen) - § 76 GVG (Mitwirkung) - §§ 105-109 GVG (Handelsrichter) - BVerfGE 14, 56 (Schöffen als Richter)