--- name: itlos-hamburg-und-unclos description: "Flaggenstaatstreit oder Prompt-Release-Antrag vor dem ITLOS in Hamburg: UNCLOS Art. 292 (Prompt Release); Art. 290 (Vorlaeufige Massnahmen); ITLOS-Statute Annex VI. Relevante Faelle: M/V Saiga Nr. 2; Arctic Sunrise Nr. 22; Juno Trader Nr. 13; Ukraine vs. Russia Nr. 26. Output: ITLOS-Verfahrensstr..." --- # ITLOS Hamburg und UNCLOS – Internationale Seerechtstreitigkeiten ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall Ein Fischereifahrzeug eines Vertragsstaats wird von einem anderen Staat beschlagnahmt; der Flaggenstaat stellt einen Prompt-Release-Antrag nach UNCLOS Art. 292 beim ITLOS. Ein ausländisches Schiff wird unter Berufung auf MARPOL in einem deutschen Hafen festgehalten; der Flaggenstaat erwägt einstweilige Maßnahmen nach UNCLOS Art. 290. Eine Reederei nimmt an einem Annex-VII-Schiedsverfahren teil; die Gegenseite beantragt ITLOS einstweilige Maßnahmen. ## Erste Schritte 1. ITLOS-Zuständigkeit prüfen: UNCLOS Teil XV; Annex VI (ITLOS-Statut); Streitigkeit muss UNCLOS-Auslegung betreffen. 2. Prompt-Release-Voraussetzungen: UNCLOS Art. 292 – Schiff oder Crew verhaftet; angemessene Sicherheit anbieten. 3. Sicherheitsleistung kalkulieren: ITLOS-Praxis (M/V Saiga; Juno Trader) – Schiffswert; Ladungswert; Fangwert als Orientierung. 4. Antragsfristen: ITLOS-Regel 110 – Prompt Release kann sofort nach Verhaftung beantragt werden. 5. Einstweilige Maßnahmen nach Art. 290: Notlage; drohender Schaden für Parteien oder Meeresumwelt. 6. Schriftsätze vorbereiten: ITLOS Rules of the Tribunal; kurze Fristen; englisch oder französisch. ## Rechtsrahmen - UNCLOS Art. 292: Prompt Release; Schiff und Crew unverzüglich freizulassen gegen angemessene Sicherheit. - UNCLOS Art. 290: einstweilige Maßnahmen; sofortige Wirkung bis Entscheidung des Schiedsgerichts. - ITLOS-Statut Annex VI: Zusammensetzung (21 Richter); Zuständigkeit; Verfahren. - ITLOS-Regeln 110-121: Prompt-Release-Verfahren; Fristen; Schriftsätze; Sicherheiten. - UNCLOS Art. 91-94: Flaggenstaat-Verantwortung als Ausgangspunkt für ITLOS-Klagen. - UNCLOS Art. 220-228: Hafenstaat- und Küstenstaatszuständigkeit; ITLOS-Kontrolle. ## Prüfraster - Ist Deutschland als Flaggen- oder Hafenstaat Partei eines UNCLOS-Streits? - Liegt eine ITLOS-kompetenzfähige Seeforderung vor (Art. 21 ITLOS-Statut)? - Ist die Sicherheitsleistung angemessen im Sinne der ITLOS-Praxis? - Besteht Eile die einstweilige Maßnahmen rechtfertigt? - Welches ITLOS-Verfahren passt: Prompt Release; Provisional Measures; Full Bench? - Sind alle diplomatischen Wege ausgeschöpft? ## Typische Fallstricke - ITLOS-Prompt-Release gilt nur für Schiffe; nicht für Personen. - Sicherheitsleistung zu niedrig angesetzt; ITLOS kann Antrag zurückweisen. - ITLOS-Schriftsätze müssen präzise UNCLOS-Normen zitieren; allgemeine Menschenrechtsargumente reichen nicht. - M/V Saiga Case No. 2: Guinea hatte keinen Anspruch auf Verhaftung in der AWZ für Zollvergehen. ## Erweiterte Normengrundlage ### UNCLOS - UNCLOS Art. 2-32: Territorialmeer; Küstenmeer; Durchfahrtsrecht. - UNCLOS Art. 55-75: AWZ; Rechte des Küstenstaates; Fischereirechte; Umweltschutz. - UNCLOS Art. 91-94: Staatszugehörigkeit; genuine link; Flaggenstaat-Pflichten. - UNCLOS Art. 218-228: Hafenstaatjurisdiktion; Strafverfolgung bei MARPOL-Verstößen. - UNCLOS Art. 290-292: einstweilige Maßnahmen; Prompt Release; ITLOS-Zuständigkeit. ### ITLOS - ITLOS Statut Art. 21: sachliche Zuständigkeit; Vertragsstaatenstreitigkeiten. - ITLOS Statut Art. 25: einstweilige Maßnahmen; Aussetzung; Freilassung. - ITLOS Statut Annex VI: Prompt-Release-Verfahren; beschleunigtes Verfahren. ## Checkliste ITLOS-Verfahren - [ ] Staatszugehörigkeit der Parteien bestätigt; UNCLOS-Vertragsstaaten - [ ] Zuständigkeitsgrundlage identifiziert (UNCLOS Part XV; Annex VII Schiedsgericht) - [ ] Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel geprüft (bei MSchG-Fällen) - [ ] Prompt-Release-Verfahren nach UNCLOS Art. 292 erwogen - [ ] Angemessene Sicherheitsleistung (bond) quantifiziert ## Relevante Rechtsprechung - ITLOS M/V Saiga No. 2 (Saint Vincent v. Guinea 1999): genuine link; Flaggenstaat-Verantwortung. - ITLOS Arctic Sunrise No. 22 (Netherlands v. Russia 2013): einstweilige Maßnahmen; Freilassung. - ITLOS Juno Trader No. 13 (Saint Vincent v. Guinea-Bissau 2004): Prompt Release; verhältnismäßige Sicherheit. - ITLOS Ukraine v. Russia No. 26 (2019): Kriegsschiffe; Immunität; Aussetzung. ## Quellen - ITLOS Fallübersicht: https://www.itlos.org/en/main/cases/list-of-cases/ - UNCLOS Text: https://www.un.org/Depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_e.pdf - ITLOS Statut Annex VI: https://www.un.org/Depts/los/convention_agreements/texts/unclos/annex6.htm - BSH UNCLOS: https://www.bsh.de - ITLOS Arctic Sunrise Case No. 22: https://www.itlos.org/en/main/cases/list-of-cases/