--- name: offshore-schiff-arrest-vorbereiten description: "Offshore-Schiff: Energiekonzern; Offshore-Windparkbetreiber; Drillkontraktoren bestellt Schiffshypothek als Sicherheit für Finanzierung eines Offshore-Versorgungsschiff (PSV/AHTS) oder Bohrinsel-Tender. HGB §§ 476 ff.; MODU-Code IMO; SchRG §§ 8-75; OSPAR-Konvention Nordsee. Notarielle Bestellungs..." --- # Offshore-Schiff – Schiffshypothek bestellen ## Arbeitsbereich Offshore-Schiff: Energiekonzern; Offshore-Windparkbetreiber; Drillkontraktoren bestellt Schiffshypothek als Sicherheit für Finanzierung eines Offshore-Versorgungsschiff (PSV/AHTS) oder Bohrinsel-Tender. HGB §§ 476 ff.; MODU-Code IMO; SchRG §§ 8-75; OSPAR-Konvention Nordsee. Notarielle Bestellungsurkunde, Rangstelle, Sicherungsabrede, Zubehoer-Mithaftung (SchRG § 31). Output: Bestellungs-Checkliste. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall Eine Bank bestellt eine Hypothek auf ein Offshore-Versorgungsschiff (PSV/AHTS) oder Bohrinsel-Tender als Sicherheit für einen Schiffskredit. Ein Reeder sucht Zwischenfinanzierung und bietet sein Offshore-Versorgungsschiff (PSV/AHTS) oder Bohrinsel-Tender als Sicherheit an. Eine Bestandshypothek soll auf eine neue Kredittranche erstreckt werden. ## Erste Schritte 1. Eintragungsfaehigkeit des Offshore-Versorgungsschiff (PSV/AHTS) oder Bohrinsel-Tenders pruefen; Eintragung im Seeschiffsregister; Bahamas/Isle of Man für Offshore-Flotten bestaetigen. 2. Sicherungsabrede aufsetzen: gesicherte Forderungen, Kuendigungsrechte, Cross-Default. 3. Notarielle Hypothekenbestellungsurkunde nach SchRG §§ 8-18 erstellen. 4. Vertretungsbefugnis des Eigentuemers pruefen; ggf. Handelsregisterauszug. 5. Eintragungsantrag beim {reg_type}-Gericht stellen; Rangstelle fruehzeitig reservieren. 6. Eintragungsbestaetigung und ggf. Hypothekenbrief sichern; Sicherungsvertrag archivieren. ## Rechtsrahmen - HGB §§ 476 ff.; MODU-Code IMO; SchRG §§ 8-75; OSPAR-Konvention Nordsee; SchRG § 31 Zubehoer-Mithaftung; SchRG § 75 Hoechstbetragshypothek; SchRegO §§ 13-19. Dynamic Positioning (DP)-Klasse; NORSOK-Standard; Offshore-Werkvertrag. ## Prüfraster - Ist das Offshore-Versorgungsschiff (PSV/AHTS) oder Bohrinsel-Tender im Seeschiffsregister; Bahamas/Isle of Man für Offshore-Flotten eingetragen und eintragungsfaehig? - Ist die Sicherungsabrede vollstaendig und rechtswirksam? - Ist Zubehoer-Mithaftung (SchRG § 31) vertraglich gesichert? - Ist die notarielle Form eingehalten (SchRG § 17)? - Ist der Rangstellen-Antrag fruehzeitig gestellt? ## Typische Fallstricke - Fehlende notarielle Form fuehrt zur Nichtigkeit der Hypothek (SchRG § 17). - Rang entsteht mit Antragstellung; fruehzeitig beim Seeschiffsregister; Bahamas/Isle of Man für Offshore-Flotten-Gericht stellen. - Briefhypothek verliert Vollstreckungswert bei Verlust des Hypothekenbriefs. ## Vertiefung: Hypothekenarten im deutschen Schiffsrecht Das SchRG kennt die Verkehrshypothek (§§ 8-30) und die Höchstbetragshypothek (§ 75). Die Verkehrshypothek ist an eine bestimmte Forderung gebunden; die Höchstbetragshypothek sichert variable Forderungen bis zu einem eingetragenen Maximalbetrag und eignet sich für revolvierende Kreditlinien. In der Praxis der Schiffsfinanzierung dominiert die Hypothekenbestellung als erstrangige Höchstbetragshypothek zugunsten der Konsortialführerbank. ## Verfahrensablauf Hypothekenbestellung 1. **Vor der Bestellung**: Eintragungsfähigkeit prüfen; Rangstelle reservieren (SchRegO § 13); Sicherungsabrede verhandeln. 2. **Bestellung**: Notarielle Bestellungsurkunde; Unterschriften des Eigentümers; Vollmachten (ggf. notariell beglaubigt). 3. **Eintragung**: Antrag beim Registergericht; Vorlage der Bestellungsurkunde; Eintragungsgebühr. 4. **Nach der Eintragung**: Registerauszug beschaffen; Sicherungsvertrag und Registerauszug archivieren; Mortgagee's Interest Insurance prüfen. ## Praktische Hinweise In Konsortialkrediten hält eine Sicherheitentreuhänderin (Security Trustee) die Hypothek für alle Konsortialmitglieder. Die Hypothek kann jederzeit abgetreten werden (SchRG §§ 35-58); für die Abtretung ist Briefübergabe oder Eintragung erforderlich je nach Hypothekenart. ## Checkliste Hypothekenbestellung - [ ] Eintragungsfähigkeit des Schiffes bestätigt (SchRG § 1) - [ ] Eigentümer mit Vollmacht zur Hypothekenbestellung legitimiert - [ ] Sicherungsabrede (Security Agreement / Credit Agreement) unterzeichnet - [ ] Notarielle Hypothekenbestellungsurkunde erstellt und unterzeichnet - [ ] Eintragungsantrag beim Registergericht gestellt; Rangstelle reserviert - [ ] Mithaftung des Zubehörs (SchRG § 31) vertraglich vereinbart - [ ] Eintragungsbestätigung und ggf. Hypothekenbrief gesichert - [ ] Mortgagee's Interest Insurance (MII) beantragt ## Relevante Rechtsprechung - BGH zur Wirksamkeit der notariellen Hypothekenbestellungsurkunde; Formerfordernisse SchRG § 17. - BGH zur Mithaftung des Zubehörs nach SchRG § 31; Abgrenzung Schiffszubehör von persönlichem Eigentum des Kapitäns. - OLG Hamburg zur Rangfolge bei gleichzeitig beantragten Hypotheken; Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. ## Normen im Überblick - SchRG § 8: Begründung der Schiffshypothek durch Einigung und Eintragung. - SchRG §§ 9-14: Inhalt der Eintragungsurkunde; Form; Unterschriften. - SchRG §§ 15-18: Eintragungsvoraussetzungen; notarielle Form. - SchRG §§ 35-58: Übertragung der Hypothek; Abtretung; Pfändung. - SchRG § 59: Rangfolge; ältere Hypothek geht jüngerer vor. - SchRG § 75: Höchstbetragshypothek für revolvierende Kredite. - InsO § 49: Absonderungsrecht des Hypothekengläubigers in der Insolvenz des Reeders. ## Quellen - SchRG §§ 8-18: https://www.gesetze-im-internet.de/schrg/BJNR014990940.html - SchRegO §§ 13-19: https://dejure.org/gesetze/SchRegO - BSH: https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Schiffsregister/schiffsregister_node.html - dejure SchRG § 75: https://dejure.org/gesetze/SchRG/75.html