--- name: pfaendung-und-arrest-schiff description: "Glaeubigervertreter beantragt Arrest gegen Schiff im deutschen Hafen: ZPO §§ 916-945 dinglicher Arrest; Vollziehung durch Registereintragung (SchRegO § 67); ISAC 1952 Seeforderungen. Klaert Arrestanspruch; Arrestgrund; Vollziehungsfrist; Sicherheitsleistung; LOU-Strategie. Output: Arrestantrags-B..." --- # Pfändung und Arrest am Schiff ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall Ein Konnossementsinhaber will einen in Hamburg eingelaufenen Frachter arrestieren; Reeder verweigert Frachtzahlung. Ein Bergungsunternehmen sichert seinen Bergungslohnanspruch bevor das geborgene Schiff ausfährt. Ein Gläubiger aus ausländischem Urteil will das im Hamburger Hafen liegende Schiff pfänden. ## Erste Schritte 1. Zuständigkeit klären: Landgericht am Liegeplatz (ZPO § 919); Hamburg = LG Hamburg. 2. Arrestanspruch formulieren: bestehende Forderung gegen Schiffseigentümer oder Reeder (HGB § 476). 3. Arrestgrund darlegen: Schiff verlässt Hafen bei nächster Gelegenheit; Reeder zahlungsunfähig. 4. Arrestantrag stellen: ZPO § 920 – Anspruch und Arrestgrund glaubhaft machen; ohne Anhörung möglich. 5. Vollziehung sichern: ZPO § 929 – Vollziehungsfrist 1 Monat; Eintragung im Schiffsregister (SchRegO § 67). 6. Gegenmaßnahmen einschätzen: Letter of Undertaking des P&I-Clubs; Abwendung durch Sicherheitsleistung. ## Rechtsrahmen - ZPO §§ 916-945: dinglicher Arrest und einstweilige Verfügung; Voraussetzungen; Vollziehung; Aufhebung. - ZPO § 929: Vollziehungsfrist 1 Monat nach Beschlusszustellung. - SchRegO § 67: Pfändungs- und Arrestvermerk im Seeschiffsregister. - ISAC 1952: internationales Seearrestübereinkommen; definiert Seeforderungen die Arrest berechtigen. - HGB §§ 596-601: gesetzliche Schiffsgläubigerrechte; bevorzugte Befriedigung ohne Arrest. - ZPO § 945: Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest. ## Prüfraster - Ist die Forderung eine Seeforderung im Sinne des ISAC 1952 Art. 1? - Ist das Schiff im Hafen präsent und kann es noch verhindert werden? - Liegt ein Arrestgrund vor (konkrete Fluchtgefahr)? - Ist die Vollziehungsfrist von einem Monat einzuhalten? - Hat der P&I-Club ein Letter of Undertaking angeboten? - Besteht Risiko eines § 945-Schadensersatzes? ## Typische Fallstricke - Arrest ohne Vollziehung (Registereintragung) bleibt wirkungslos; Schiff kann auslaufen. - LOU beendet nur den Arrest; Forderungsverfolgung geht weiter. - ZPO § 945-Schadensersatz kann erheblich sein; besonders bei Linienschiffen. - ISAC 1952 gilt nur für Seeforderungen; Ansprüche aus Landtransport berechtigen nicht zum Schiffsarrest. ## Erweiterte Normengrundlage ### Arrest und Pfändung - ZPO §§ 916-945: Einstweiliger Rechtsschutz; Arrest; Vollziehung; Aufhebung. - ZPO §§ 864-871: Zwangsvollstreckung in eingetragene Schiffe. - ISAC 1952: Internationales Übereinkommen über den Arrest von Seeschiffen. ### Vollziehung - SchRegO § 67: Eintragung von Pfändungs- und Arrestvermerken im Schiffsregister. - ZPO § 930: Vollziehung des Arrests; Formen; Fristen. - ZPO § 945: Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest. ## Checkliste Arrest-Vorbereitung - [ ] Seeforderung nach ISAC 1952 Art. 1 identifiziert - [ ] Schiff im Hafen bestätigt; Liegeplatz ermittelt - [ ] LG am Liegeplatz als zuständiges Gericht bestimmt - [ ] Arrestantrag (ZPO § 920) mit Glaubhaftmachung vorbereitet - [ ] LOU des P&I-Clubs als Alternative zur Vollziehung geprüft - [ ] § 945-Schadensersatzrisiko bewertet ## Relevante Rechtsprechung - LG Hamburg; OLG Hamburg zu Seearrest; Anforderungen an Arrestanspruch und -grund. - BGH zur Haftung aus ungerechtfertigtem Arrest nach ZPO § 945. - ITLOS Juno Trader No. 13 (Saint Vincent v. Guinea-Bissau 2004): Prompt Release; Verhältnismäßigkeit. ## Praxishinweis Die oben genannten Normen bilden den Mindest-Recherche-Kanon. Je nach Fallgestaltung sind ergänzend folgende Quellen heranzuziehen: (1) aktuelle BSH-Rundschreiben und Bekanntmachungen (abrufbar unter bsh.de); (2) Verwaltungsvorschriften der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung; (3) aktuelle Entscheidungen des LG und OLG Hamburg zu seerechtlichen Fragen (openjur.de); (4) ITLOS-Rechtsprechungsdatenbank (itlos.org). Bei internationalem Bezug ist stets zu prüfen, ob der betreffende Staat UNCLOS-, MLC- oder MARPOL-Vertragsstaat ist und ob ISAC 1952 gilt. ## Quellen - ZPO §§ 916-945: https://dejure.org/gesetze/ZPO/916.html - ISAC 1952: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19520172/index.html - SchRegO § 67: https://dejure.org/gesetze/SchRegO/67.html - HGB §§ 596-601: https://dejure.org/gesetze/HGB/596.html - openjur LG Hamburg Arrest: https://www.openjur.de