--- name: schiffsverkauf-closing description: "Mandant schliesst Schiffsveraeusserung ab: MOA (Norwegian Saleform/Nipponsale) prufen; Closing-Bedingungen; Eigentumsuebergang (SchRG § 2); Flaggenwechsel; Loeschung alter Hypotheken (SchRG § 19); P&I-Abrechnung; Zertifikats-Ummeldung. FlaggRG §§ 3-5. Output: Closing-Checkliste und Uebergabe-Prot..." --- # Schiffsverkauf Closing – Durchführung und Übergabe ## Arbeitsbereich Mandant schliesst Schiffsveraeusserung ab: MOA (Norwegian Saleform/Nipponsale) prufen; Closing-Bedingungen; Eigentumsuebergang (SchRG § 2); Flaggenwechsel; Loeschung alter Hypotheken (SchRG § 19); P&I-Abrechnung; Zertifikats-Ummeldung. FlaggRG §§ 3-5. Output: Closing-Checkliste und Uebergabe-Protokoll. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall Ein norddeutscher Schiffskapitalfonds veräußert einen Bulkcarrier an einen griechischen Käufer; das Closing soll in Piräus stattfinden; zwei Hypotheken sind abzulösen. Ein Verkäufer möchte die norwegische Saleform-MOA anwenden; deutsche Registerpflichten bestehen parallel. Ein Käufer besteht auf Lieferung mit frischer Klasse und gültigem MLC-Zertifikat. ## Erste Schritte 1. MOA-Text analysieren: Kaufpreis-Zahlungsplan; Delivery Conditions (clean class; no outstanding recommendations); Lieferort und -zeitfenster. 2. Löschungsplan für Hypotheken erstellen: Ablösungsbeträge bei Gläubigerbanken anfordern; Löschungsbewilligungen vorbereiten (SchRG § 19). 3. Eigentumsübergang im Register sicherstellen: Auflassung (SchRG § 2); Vollmachten des Eigentümers prüfen. 4. Flaggenwechsel koordinieren: FlaggRG §§ 3-5; Abmeldung beim deutschen Register; BSH-Abmeldebescheinigung. 5. P&I-Übergabe: laufende Deckung endet mit Closing; Käufer muss eigenen Club-Eintritt nachweisen. 6. Übergabe-Protokoll erstellen: Treibstoffmengen; Bunker-Abrechnung; offene Crew-Löhne; Reparaturliste. ## Rechtsrahmen - SchRG § 2: Eigentumsübergang nur durch Einigung und Eintragung. - SchRG § 19: Löschung der Hypothek durch Bewilligung des Gläubigers. - FlaggRG §§ 3-5: Recht zur Führung der Bundesflagge; Pflicht zur Abmeldung bei Eigentümerwechsel. - SchRegO §§ 13-19: Eintragungsverfahren für Eigentumsübergang und Hypothekenlöschung. - MLC 2006 Titel 5 Reg. 5.1.3: MLC-Zertifikat bleibt beim Schiff; Neuausstellung nach Flaggenwechsel nötig. - ISM-Code Kapitel 3: SMC-Gültigkeit endet mit Eigentümerwechsel; neues DOC des Käufers erforderlich. ## Prüfraster - Sind alle Hypotheken ablösungsbereit und Löschungsbewilligungen vorhanden? - Liegt das Delivery-Conditions-Zertifikat des Klassifikators vor? - Hat der Käufer gültigen P&I-Deckungsnachweis für erste Reise nach Übergabe? - Ist die Bunker-Menge gemessen und der Abrechnung zugrunde gelegt? - Gibt es offene Arrestvermerke im Register? ## Typische Fallstricke - Closing ohne gleichzeitige Registereintragung: Schiff ist rechtlich noch beim Verkäufer. - P&I-Lücke zwischen Closing und Club-Aufnahme des Käufers. - Bunker-Streit nach Übergabe mangels Protokollierung. - ISM-/MLC-Zertifikate nicht rechtzeitig neu ausgestellt; Detention droht. ## Erweiterte Normengrundlage ### Kaufrecht - BGB §§ 433-453: Kaufvertrag; Übergabe; Eigentumsübertragung; Gewährleistung. - SchRG § 2: Eigentumsübergang am Seeschiff nur durch Einigung und Eintragung. - SchRG § 19: Löschung der Hypothek; Bewilligung; notarielle Form. ### Abwicklung - SchRegO §§ 13-19: Eintragungsverfahren; Antragsteller; Unterlagen. - FlaggRG §§ 3-9: Pflicht zur Führung der deutschen Flagge; Entziehung; Ausnahmen. - MLC 2006 Reg. 5.1.3: Neuausstellung MLC-Zertifikat nach Eigentümerwechsel. ## Checkliste Closing Schiffsverkauf - [ ] MOA/NSF-Kaufvertrag unterzeichnet; Conditions Precedent erfüllt - [ ] Escrow-Konto eingerichtet; Kaufpreis hinterlegt - [ ] Alle Hypothekenlöschungsbewilligungen vorliegend - [ ] Delivery and Acceptance Certificate vorbereitet - [ ] Eigentumsumschreibung beim Registergericht beantragt - [ ] P&I-Club-Membership des Käufers bestätigt - [ ] Zertifikate (Klasse; ISM; MLC; ISPS) auf neuen Eigentümer umgestellt ## Relevante Rechtsprechung - BGH zur Wirksamkeit der NSF-Saleform-Klauseln nach deutschem Recht. - OLG Hamburg zur Simultanabwicklung (simultaneous closing) bei Schiffen. - BGH zur Haftung des Verkäufers nach Closing für gesetzliche Schiffsgläubigerrechte. ## Praxishinweis Die oben genannten Normen bilden den Mindest-Recherche-Kanon. Je nach Fallgestaltung sind ergänzend folgende Quellen heranzuziehen: (1) aktuelle BSH-Rundschreiben und Bekanntmachungen (abrufbar unter bsh.de); (2) Verwaltungsvorschriften der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung; (3) aktuelle Entscheidungen des LG und OLG Hamburg zu seerechtlichen Fragen (openjur.de); (4) ITLOS-Rechtsprechungsdatenbank (itlos.org). Bei internationalem Bezug ist stets zu prüfen, ob der betreffende Staat UNCLOS-, MLC- oder MARPOL-Vertragsstaat ist und ob ISAC 1952 gilt. ## Quellen - SchRG §§ 2/19: https://www.gesetze-im-internet.de/schrg/BJNR014990940.html - FlaggRG: https://www.gesetze-im-internet.de/flaggrg/ - SchRegO: https://dejure.org/gesetze/SchRegO - BSH: https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Schiffsregister/schiffsregister_node.html - MLC ILO: https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_ILO_CODE:C186