--- name: beratungshilfe-aussergerichtlich-brh description: "Beratungshilfe vor Klageerhebung. Beratungshilfegesetz BerHG ermöglicht bedürftigen Buergern kostenlose oder verguenstigte Anwaltsberatung vor Gericht. Antrag beim Amtsgericht Berechtigungsschein Eigenanteil. Sinnvoll als Vorklaerung bevor Sie selbst klagen." --- # Beratungshilfe: Anwalt vor Klage (fast) umsonst ## Worum geht es? Bevor Sie klagen, kann ein Anwaltsgespraech viel klaeren: Habe ich Erfolgsaussichten? Wie formuliere ich den Antrag? Welche Beweise? Wenn Sie beduerftig sind, koennen Sie **Beratungshilfe** nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) bekommen — der Anwalt wird vom Staat bezahlt, Sie zahlen nur eine Schutzgebuehr von 15 EUR. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie ueberlegen Klage und wollen eine Beratung vor der Entscheidung. - Sie wurden verklagt und brauchen ersten Rat. - Sie haben Anwaltsbedarf, kein Geld. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Beratungshilfe**: Staatliche Förderung der aussergerichtlichen Anwaltsberatung für Beduerftige. - **Berechtigungsschein**: Vom Amtsgericht ausgestellter Schein, der dem Anwalt die Berechnung gegenueber dem Staat ermoeglicht. - **Schutzgebuehr**: Selbst zu tragender Anteil; pauschal 15 EUR. ## Rechtsgrundlagen - **§ 1 BerHG** — Anwendungsbereich Beratungshilfe. - **§ 4 BerHG** — Antrag beim Amtsgericht. - **§ 6a BerHG** — Schutzgebuehr 15 EUR. - **§ 7 BerHG** — Gebührenrechnung Anwalt zum Staat. - **§ 116 ZPO** — Verweisung auf PKH bei Klage. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Voraussetzungen pruefen - Beduerftigkeit (aehnlich PKH). - Keine anderweitige Beratungsmoeglichkeit (z. B. nicht durch Mitgliedschaft in Mieterverein etc.). - Rechtsangelegenheit nicht mutwillig. ### Schritt 2 — Wahl: Selbst zum AG oder zum Anwalt Variante A: Sie gehen **zum Amtsgericht**, fuellen Antrag aus, holen Berechtigungsschein und gehen damit zum Anwalt. Variante B: Sie gehen **direkt zum Anwalt** und beantragen den Schein nachtraeglich (binnen 4 Wochen). Variante A ist sicherer — Anwalt weiss, dass Schein bewilligt. ### Schritt 3 — Antrag stellen Beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes: - Formular für Beratungshilfe. - Belege für Beduerftigkeit (Lohnabrechnungen, Sozialleistungs-Bescheid). - Kurze Schilderung der Rechtsangelegenheit. Sie bekommen einen Berechtigungsschein, mit dem Sie zum Anwalt gehen. ### Schritt 4 — Beim Anwalt - Schein vorlegen. - 15 EUR Schutzgebuehr zahlen (oder Anwalt schreibt Rechnung). - Beratung erhalten — Anwalt erklaert, formuliert, prueft. Der Anwalt rechnet seine Gebuehr direkt mit dem Staat ab. ### Schritt 5 — Was die Beratungshilfe abdeckt - Beratungsgespraech. - Schriftverkehr mit Gegenseite (Mahnung, Reklamation). - Pruefung von Vertraegen. - Entwurf von Schriftstuecken (Kuendigung etc.). ### Schritt 6 — Was sie NICHT abdeckt - Klageerhebung (dafür PKH). - Vertretung im Prozess (PKH). - Verfahren vor Verwaltungsbehoerden in mehreren Bundeslaendern ausgeschlossen (Pruefen!). ### Schritt 7 — Uebergang zu PKH Wenn nach Beratung klar wird: Sie muessen klagen — beantragen Sie PKH (Skill `prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo`). Beratungshilfe und PKH sind unterschiedliche Förderungen. ### Schritt 8 — Welche Anwaelte? Jeder Anwalt darf Beratungshilfe-Mandate annehmen — er muss aber **nicht**. Manche Anwaelte lehnen wegen niedriger Gebühren ab. Suchen Sie ggf. mehrere. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Beratungshilfe vor Klage**, PKH **für Klage**. Verwechseln nicht. - **15 EUR Schutzgebuehr** ist obligatorisch (auch für Beduerftige). - **Beratungshilfe ist EINMAL pro Angelegenheit** — nicht beliebig oft. - **Belege vollstaendig**: Sonst Antrag-Ablehnung. ## Typische Fehler - "Beratungshilfe deckt Klage." → Nein, für Klage PKH. - "Ich muss zuerst einen Anwalt nehmen." → Sie koennen auch direkt zum AG für Schein. - "Beratungshilfe ist kostenlos." → 15 EUR Schutzgebuehr. ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. BerHG unveraendert.