--- name: eidesstattliche-versicherung-294-zpo description: "Eidesstattliche Versicherung nach § 294 ZPO als Glaubhaftmachung. Nicht Strengbeweis nur für Glaubhaftmachung bei PKH-Antrag Wiedereinsetzung einstweiligem Rechtsschutz. Strafbarkeit der falschen eidesstattlichen Versicherung § 156 StGB." --- # Eidesstattliche Versicherung: nur Glaubhaftmachung, kein Beweis! ## Worum geht es? Die **eidesstattliche Versicherung** (e. V.) ist ein Mittel der **Glaubhaftmachung** — nicht des Strengbeweises. Sie wird verwendet, wenn das Gesetz nicht den vollen Beweis verlangt, sondern eine kleinere Wahrscheinlichkeit. Typische Faelle: PKH-Antrag, Wiedereinsetzung, einstweiliges Rechtsschutz-Verfahren. Im Hauptverfahren wirkt die e. V. **nicht** als Beweis. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie stellen Antrag, der Glaubhaftmachung verlangt. - Sie wollen wissen, ob e. V. Ihre Aussage ersetzen kann. - Sie sind unsicher wegen Strafbarkeit. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Glaubhaftmachung**: Geringerer Beweis-Standard, "ueberwiegende Wahrscheinlichkeit". - **Strengbeweis**: Voller Beweis durch ZPO-Beweismittel (Zeugen, Urkunde, etc.). - **Eidesstattliche Versicherung**: Erklaerung an Eides Statt — strafbewehrte Wahrheitspflicht. ## Rechtsgrundlagen - **§ 294 ZPO** — Glaubhaftmachung; auch durch eidesstattliche Versicherung. - **§ 156 StGB** — Falsche eidesstattliche Versicherung. - **§ 117 II ZPO** — PKH-Antrag mit eidesstattlicher Versicherung. - **§ 236 II ZPO** — Wiedereinsetzungs-Antrag. - **§ 920 ZPO** — Antrag auf Arrest mit Glaubhaftmachung. - **§ 936 ZPO** — Einstweilige Verfuegung. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Wann genuegt Glaubhaftmachung? - PKH-Antrag (§ 117 II ZPO). - Wiedereinsetzung (§ 236 II ZPO). - Einstweiliger Rechtsschutz (§ 920, § 936 ZPO). - Antrag auf Arrest (§ 920 ZPO). - Bestimmte Beweissicherungs-Antraege. ### Schritt 2 — Wann NICHT genuegt - Im **Hauptverfahren** (normales Klageverfahren): Strengbeweis erforderlich. - E. V. wirkt im Hauptverfahren **nicht** als Beweis. Eine in der Klageschrift ueberreichte e. V. mit "ich versichere, dass am 5.3.2025 ein Vertrag geschlossen wurde" hilft Ihnen **nicht**. Sie braucht trotzdem Zeugen / Urkunde. ### Schritt 3 — E. V. formulieren Muster: ``` EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG Ich, [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft [Adresse], versichere hiermit an Eides statt: 1. Ich war vom 1.5.2026 bis 10.5.2026 wegen eines Verkehrsunfalls im Krankenhaus [Name]. 2. Mir war es in diesem Zeitraum nicht moeglich, Schriftsaetze zu erstellen oder einzureichen. Ich versichere die Wahrheit dieser Erklaerung an Eides statt. Mir ist bekannt, dass eine vorsaetzliche oder fahrlaessige falsche eidesstattliche Versicherung nach § 156 StGB strafbar ist (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; fahrlaessig Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). [Ort, Datum] [Unterschrift] ``` ### Schritt 4 — Strafbarkeit § 156 StGB: Falsche eidesstattliche Versicherung ist Straftat. - Vorsaetzlich: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. - Fahrlaessig (§ 161 StGB): Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Achtung: Auch wenn die Versicherung formell nicht durch zuständige Stelle abgenommen wurde, kann § 156 StGB greifen (Streitfrage; pruefen). ### Schritt 5 — Beweiswert in Glaubhaftmachungs-Verfahren E. V. zusammen mit anderen Beweisanzeichen ueberzeugt das Gericht. Praxis: bei Wiedereinsetzung typisch mit Krankenhaus-Bescheinigung + e. V. der Partei. ### Schritt 6 — Vergleich mit anderen Glaubhaftmachungs-Mitteln § 294 ZPO laesst zu: - Zeugen-Aussage in vereinfachtem Verfahren. - Urkunden (auch unbeglaubigte Kopien). - Eidesstattliche Versicherung. - Sachverstaendigen-Gutachten. E. V. ist haeufig die einfachste Form. ### Schritt 7 — Form - Schriftlich. - Mit eidesstattlichem Vermerk. - Mit Hinweis auf Strafbarkeit. - Eigenhaendig unterschrieben. ### Schritt 8 — Praxis - Im PKH-Antrag: E. V. zu Vermoegen, Einkommen. - Bei Wiedereinsetzung: E. V. zum Hindernis. - Bei einstweiliger Verfuegung: E. V. zum Sachverhalt und Eilbeduerftigkeit. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Nur Glaubhaftmachung — KEIN Beweis im Hauptverfahren**. - **Strafbarkeit § 156 StGB**: Keine falsche Versicherung. - **Form** (Hinweis auf Strafbarkeit, Unterschrift) erforderlich. - **Konkret formulieren**: Aussagen mit Datum/Ort. ## Typische Fehler - "Ich gebe eidesstattliche Versicherung statt Zeugen." → Im Hauptverfahren wertlos. - "Ohne Hinweis-Klausel auf § 156 StGB." → Formal mangelhaft. - "Aussage allgemein." → Konkret machen. ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. § 294 ZPO, § 156 StGB unveraendert.