--- name: kostenfestsetzung-103-104-zpo description: "Kostenfestsetzung nach §§ 103 104 ZPO. Bei Erfolg im Verfahren Ihre Kosten gegen den Verlierer festsetzen lassen. Antrag bei Geschäftsstelle was erstattungsfähig was nicht. Mit Muster und Hinweis auf Selbstvertretung-Sonderfall." --- # Kostenfestsetzung: Bei Erfolg Geld zurueckholen ## Worum geht es? Wenn Sie gewonnen haben, traegt die Gegenseite die Kosten (§ 91 ZPO). Aber: Das passiert nicht automatisch. Sie muessen die Kosten **festsetzen** lassen — Antrag an die Geschaeftsstelle. Mit dem Festsetzungs-Beschluss koennen Sie vollstrecken. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie haben gewonnen und Urteil ist rechtskraeftig. - Sie wollen Ihre Auslagen erstattet bekommen. - Vergleich mit klarer Kosten-Regelung. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Kostenfestsetzung**: Verbindliche Feststellung der zu erstattenden Kosten. - **Erstattungsfaehige Kosten**: Was die Gegenseite zahlen muss. - **Auslagen**: Konkrete Kosten (Gerichtskosten, Sachverstaendiger, Reisekosten). ## Rechtsgrundlagen - **§ 91 ZPO** — Kostenfolge. - **§ 92 ZPO** — Bei Teilobsiegen. - **§ 103 ZPO** — Kostenfestsetzungs-Antrag. - **§ 104 ZPO** — Verfahren. - **§ 91 II 1 ZPO** — Anwaltskosten. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Voraussetzung: Kosten-Titel Sie brauchen ein Urteil (oder Vergleich), das die Kostenfolge regelt: - "Der Beklagte traegt die Kosten." - "Die Kosten werden quoteliert: Klaeger 30 %, Beklagter 70 %." ### Schritt 2 — Was ist erstattungsfaehig? Aus § 91 ZPO und Rechtsprechung: - **Gerichtskosten**: Vorschuss, Sachverstaendigen-Auslagen. - **Anwaltskosten**: Wenn Sie Anwalt hatten (nach RVG). Bei Selbstvertretung: kein Erstattungs-Anspruch für eigene Zeit. - **Reisekosten** zum Gericht (km-Pauschale, ggf. Hotel). - **Verdienstausfall** bei eigener Anwesenheit (begrenzt). - **Porto, Telekommunikation**. - **Sachverstaendigen-Auslagen** (wenn von Ihnen vorschuss-bezahlt). ### Schritt 3 — Was NICHT erstattungsfaehig (Selbstvertretung)? - Eigene Arbeitszeit. - Eigene "Anwaltsgebuehr-aequivalente" Beratung. - Eigene Recherche-Auslagen (uebersichtlich). Selbstvertreter bekommen also weniger erstattet als bei Anwalts-Vertretung. ### Schritt 4 — Antrag formulieren ``` Aktenzeichen: [AZ] An das Amtsgericht [Ort] - Geschaeftsstelle - In der Sache [Klaeger] ./. [Beklagter] beantrage ich Festsetzung folgender Kosten: 1. Gerichtskosten-Vorschuss vom [Datum] 324,00 EUR 2. Sachverstaendigen-Vorschuss vom [Datum] 850,00 EUR 3. Reisekosten zum Termin am [Datum] (250 km hin/zurueck, 0,30 EUR/km) 75,00 EUR 4. Verdienstausfall 1 Tag x 8 h x 17 EUR 136,00 EUR 5. Porto 12,30 EUR ------- Gesamt 1.397,30 EUR Zugunsten von: [Ihr Name, IBAN] Belege beigefuegt: - Anlage 1: Gerichtskosten-Beleg - Anlage 2: Sachverstaendigen-Beleg - ... ``` ### Schritt 5 — Belege beifuegen Pro Kostenposition: - Quittung / Rechnung. - Sendebeleg. - Kontoauszug. ### Schritt 6 — Verfahren Geschaeftsstelle prueft den Antrag. Gegnerseite bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme. Dann **Kostenfestsetzungs-Beschluss**. ### Schritt 7 — Vollstreckung des Beschlusses Mit dem Kostenfestsetzungs-Beschluss koennen Sie: - Vollstreckungsklausel beantragen. - Vollstrecken (Skill `zwangsvollstreckung-querverweis-substitutionsagent`). ### Schritt 8 — Beschwerde § 11 II RPflG, § 567 ZPO: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungs-Beschluss binnen 2 Wochen, wenn: - Sie meinen, eine Position falsch berechnet. - Mehr beantragt wurde, als zugesprochen. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Belege aufbewahren** waehrend des Verfahrens. - **Selbstvertretung erhaelt weniger Kostenfestsetzung** als Anwalts-Mandate. - **Beschwerde-Frist 2 Wochen**. - **Vollstreckung mit Beschluss** wie mit Urteil. ## Typische Fehler - "Ich vergesse die Kostenfestsetzung." → Auslagen nicht erstattet. - "Belege weggeworfen." → Festsetzung schwierig. - "Hohe Arbeitszeit als Erstattung." → Bei Selbstvertretung nicht. ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. §§ 103, 104 ZPO unveraendert.