--- name: kostenrisiko-streitwert-berechnen-gkg description: "Berechnung des Kostenrisikos bei Klage vor Amtsgericht. Gerichtskosten nach GKG Anwaltskosten der Gegenseite nach RVG Sachverständigen-Kosten. Mit Beispielen für typische Streitwerte und Tabellen-Hinweisen zur Verifikation." --- # Was kostet eine Klage vor dem Amtsgericht? ## Worum geht es? Klage ist nicht kostenlos. Sie zahlen einen Vorschuss an das Gericht; im Verlustfall traegt der Verlierer alle Kosten. Diese Skill zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen muessen und wie Sie das Risiko abschaetzen. Wichtig: Die Zahlen aendern sich periodisch — verifizieren Sie die **aktuelle** Tabelle. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie wollen vor Klage wissen, was Sie zahlen muessen. - Sie wollen das Risiko des Niederlagefalls abschaetzen. - Sie ueberlegen Vergleich vs. weiterer Prozess. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Streitwert**: Geldwert des Streits — Basis für alle Kosten. - **Gerichtsgebuehr**: Gebuehr, die das Gericht erhebt; Hoehe nach GKG-Tabelle. - **Anwaltskosten**: Gebühren des Anwalts nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). - **Auslagen**: Tatsaechlich entstandene Kosten (Sachverstaendiger, Reisekosten, Porto). ## Rechtsgrundlagen - **§ 3 ZPO, § 48 GKG** — Streitwert-Bestimmung. - **§ 12 GKG** — Vorschusspflicht. - **GKG-Anlage 1** — Gebührentabelle. - **RVG-Anlage 1, § 13 RVG** — Anwaltsgebuehren-Tabelle. - **§ 91 ZPO** — Kostenfolge: Verlierer zahlt. - **§ 92 ZPO** — Bei Teilobsiegen Kosten quoteln. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Streitwert bestimmen Geldforderung: Streitwert = Forderungssumme. Sonstige Fragen: siehe Skill `klage-streitwert-angabe-3-zpo`. ### Schritt 2 — Gerichtskosten kalkulieren Gerichtsgebuehren = Verfahrensgebuehr 3,0 (im Klageverfahren). Bei Anwendung der GKG-Tabelle (Anlage 1): - Streitwert bis 500 EUR: 1,0 Gebuehr ca. 38 EUR → 3,0 Gebuehr ca. 114 EUR. - Streitwert bis 1.000 EUR: 1,0 ca. 58 EUR → 3,0 ca. 174 EUR. - Streitwert bis 2.000 EUR: 1,0 ca. 89 EUR → 3,0 ca. 267 EUR. - Streitwert bis 3.000 EUR: 1,0 ca. 108 EUR → 3,0 ca. 324 EUR. - Streitwert bis 5.000 EUR: 1,0 ca. 161 EUR → 3,0 ca. 483 EUR. **Werte aktualisieren** — die letzte GKG-Aenderung verifizieren in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken oder ueber das Justizportal. Bei Vergleich: Verfahrensgebuehr reduziert sich auf 1,0 (statt 3,0). Erheblicher Anreiz, sich zu vergleichen. ### Schritt 3 — Anwaltskosten der Gegenseite kalkulieren Wenn die Gegenseite einen Anwalt einsetzt, zahlt der Verlierer die Anwaltskosten der Gegenseite. RVG-Gebuehr (vereinfacht): - 1,3 Verfahrensgebuehr. - 1,2 Terminsgebuehr. - Auslagen (Porto/Telefonpauschale 20 EUR). - MwSt 19 %. Beispiel Streitwert 3.000 EUR: Anwaltskosten ca. 750-850 EUR brutto Gegenseite. Bei 5.000 EUR ca. 1.200 EUR. Sie als Selbstvertreter haben keine eigenen Anwaltskosten — aber Sie koennen vom Gegner auch keinen Anwaltskosten-Ersatz fordern (Sie hatten ja keine). ### Schritt 4 — Sachverstaendiger? Wenn ein Sachverstaendiger erforderlich ist (z. B. Kfz-Schaden-Hoehe): - Vorschuss vom Antragsteller (i. d. R. Klaeger) — § 17 GKG. - Hoehe je nach Gutachten 500-3.000 EUR. - Nach Urteil von Verlierer zu tragen. ### Schritt 5 — Zeugenkosten - Zeugen-Auslagen (Reise, Verdienstausfall) nach JVEG. - Im Voraus haeufig Vorschuss-Pflicht. ### Schritt 6 — Gesamtrechnung Beispiel: Sie klagen ueber 3.000 EUR. - Gerichtsgebuehren 324 EUR (Vorschuss). - Bei Sachverstaendigen-Bedarf: +1.000 EUR Vorschuss. - Bei Niederlage: + Anwaltskosten Gegner ca. 750 EUR. = Risiko ca. 2.000 EUR. Bei Streitwert 3.000 EUR ein erhebliches Verhaeltnis. ### Schritt 7 — Vergleichsanreiz Wenn Vergleich: - Gerichtsgebuehr nur 1,0 (statt 3,0). - Anwaltskosten meist geteilt oder gegeneinander aufgehoben. - Verfahren beendet. In den meisten Faellen ist Vergleich finanziell besser als das Risiko des Streit-Urteils. Skill `vergleich-richtervorschlag-278-ii-zpo`. ### Schritt 8 — Bei Erfolg: Kostenfestsetzung Wenn Sie gewinnen, koennen Sie die verausgabten Kosten von der Gegenseite festsetzen lassen. Skill `kostenfestsetzung-103-104-zpo`. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **GKG-Tabelle aktualisieren**: Die Beispiel-Zahlen oben sind Orientierungs-Werte. Verifizieren Sie ueber aktuelle GKG-Anlage 1. - **PKH-Antrag pruefen**: Wenn Sie sich Klage nicht leisten koennen, gibt es Prozesskostenhilfe. Skill `prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo`. - **Teilklage erwaegen**: Wenn Streitwert hoch und Beweislage unsicher, koennen Sie Teilbetrag klagen — geringere Kosten, weniger Risiko. Aber: weitere Klage spaeter teurer, Verjährungs-Effekt. ## Typische Fehler - "Klage ist kostenlos, ich zahle erst bei Niederlage." → Vorschuss muessen Sie sofort zahlen. Ohne Vorschuss kein Zustellungs-Verfahren. - "Ich brauche keinen Anwalt, also kein Risiko." → Doch — Gegenseite hat Anwalt, dessen Kosten zahlen Sie bei Niederlage. - "Sachverstaendigen-Vorschuss spaere ich mir." → Ohne Vorschuss kein Sachverstaendigen-Beweis. Beweisantrag laeuft ins Leere. ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. GKG- und RVG-Tabellen periodisch angepasst — Werte vor Klage verifizieren ueber justiz.de oder juris.