--- name: substantiiertes-bestreiten-138-iv-zpo description: "Substantiiertes Bestreiten nach § 138 II und § 138 IV ZPO. Wann reicht einfaches Bestreiten wann ist sekundaere Darlegungslast erforderlich. Mit Nichtwissen bestreiten bei Tatsachen außer eigener Wahrnehmung. Mustertext und typische Fallen." --- # Bestreiten muss substantiiert sein — wie es geht ## Worum geht es? Sie koennen nicht einfach sagen "stimmt nicht" zu allem in der Klage. § 138 II ZPO verlangt eine **substantiierte** (= konkrete, mit Tatsachen unterlegte) Erklaerung. Wenn die Tatsache **aus eigener Wahrnehmung** stammt, muessen Sie konkret entgegnen. Wenn die Tatsache **ausser Ihrer Wahrnehmung** liegt, koennen Sie mit Nichtwissen bestreiten (§ 138 IV ZPO). ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie schreiben Klageerwiderung. - Sie sind unsicher, ob "bestritten" reicht. - Klaeger behauptet etwas, was Sie ueberhaupt nicht wissen koennen. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Substantiiertes Bestreiten**: Bestreiten mit konkretem Gegenvortrag. - **Mit Nichtwissen bestreiten (§ 138 IV ZPO)**: Erklaerung, dass die Tatsache ausserhalb Ihrer Wahrnehmung lag und Sie sie nicht beurteilen koennen. - **Sekundaere Darlegungslast**: In bestimmten Faellen muss der nicht-darlegungspflichtige Teil dennoch eigene Tatsachen vortragen. ## Rechtsgrundlagen - **§ 138 II ZPO** — Wahrheits-, Vollstaendigkeitspflicht. - **§ 138 III ZPO** — Nicht-Bestrittenes ist zugestanden. - **§ 138 IV ZPO** — Mit Nichtwissen bestreiten bei nicht-eigener Wahrnehmung. - **§ 286 ZPO** — Freie Beweiswuerdigung. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Klaeger-Tatsachen sortieren Pro Tatsache: - Stammt sie aus **Ihrer** Wahrnehmung? (Sie waren dabei.) - Stammt sie aus **fremder** Wahrnehmung? (Sie waren nicht dabei.) Beispiel: - "Vertrag wurde am 5.3.2025 in Muenchen geschlossen, ich war dabei." → eigene Wahrnehmung. - "Klaeger hat am 12.3.2025 die Ware bei seiner Filiale verladen." → ausser Ihrer Wahrnehmung. ### Schritt 2 — Eigene Wahrnehmung: substantiiert bestreiten Sie muessen konkret entgegnen, nicht nur leugnen. Falsch: ``` Bestritten. ``` Richtig: ``` Bestritten. Der Vertrag wurde nicht am 5.3.2025 geschlossen. Tatsaechlich war zu diesem Zeitpunkt noch keine Einigung ueber die Vertragsbedingungen, insbesondere ueber den Liefertermin (urspruenglich wurde der 15.4.2025 vereinbart, was die Klaegerin ablehnte). Erst am 12.3.2025 wurde ein neuer Vertragsentwurf vorgelegt. Beweis: Anlage B1 — Email vom 12.3.2025 ``` ### Schritt 3 — Nichtwissen-Erklaerung Wenn Sie tatsaechlich nichts wissen koennen (z. B. interne Vorgaenge bei der Gegenseite): ``` Mit Nichtwissen bestritten (§ 138 IV ZPO), dass die Klaegerin am 12.3.2025 die Ware in ihrer Filiale verladen hat. ``` Voraussetzung: Tatsache liegt erkennbar ausser Ihrer Wahrnehmung. ### Schritt 4 — Sekundaere Darlegungslast Beachten: In manchen Konstellationen (BGH-Rechtsprechung) muessen Sie trotz nicht-Beweislast eigene Tatsachen vortragen, weil nur Sie sie kennen. Beispiel: Klaeger behauptet, eine Mahnung sei zugegangen — Beweis-Schwierigkeit. Sie wissen, ob bei Ihnen Brief eingelagert war. Sie muessen substantiiert vortragen, dass Sie nichts erhalten haben (Briefkasten leer, kein Eingang im Posteingang). Nur dann gilt das Klaeger-Bestreiten als wirksam. ### Schritt 5 — Eigener Vortrag zur Gegen-Geschichte Mehr als nur bestreiten: erzaehlen Sie Ihre Version mit Beweismitteln. Beispiel zum Vertragsdatum: ``` Tatsaechlich war am 5.3.2025 noch keine Einigung ueber die Vertragsbedingungen erzielt. Die Klaegerin hat erst am 12.3.2025 das Angebot unterbreitet, das der Beklagte am 13.3.2025 angenommen hat. Beweis: Anlage B1 (Email-Verkehr 5.3.-13.3.2025) ``` ### Schritt 6 — Stellungnahme strukturiert Lieber paragraphisch gegliedert: ``` Zu Klage I. 1: Zugestanden. Zu Klage I. 2: Bestritten. Die Lieferung erfolgte erst am 19.3.2025, nicht am 12.3.2025. (Anlage B2) Zu Klage I. 3: Mit Nichtwissen bestritten. Zu Klage I. 4: Zugestanden, dass eine Rechnung versandt wurde. Bestritten, dass die Rechnung 1.500 EUR betrug; es waren nur 1.250 EUR (Anlage B3). ``` ### Schritt 7 — Vorsicht bei Wahrheitspflicht Sie duerfen **nicht** wissentlich falsch bestreiten. Wenn Sie wissen, dass die Behauptung zutrifft, koennen Sie nicht bestreiten. Falsches Bestreiten kann Schadensersatz auslosen und im Extremfall Prozessbetrug sein. ### Schritt 8 — Beweismittel zum Bestrittenen Wer bestreitet, muss in der Regel **nicht** beweisen — der Klaeger ist beweispflichtig. Aber Sie koennen Gegenbeweis anbieten. Skill `beweislast-grundregel-wer-was`. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Pauschale Erklaerungen reichen nicht**. - **Mit Nichtwissen nur bei tatsaechlich nicht-eigener Wahrnehmung**. - **Sekundaere Darlegungslast** in bestimmten Faellen. - **Wahrheitspflicht beachten**. ## Typische Fehler - "Die Klage ist insgesamt unbegruendet." → Substantiiert keine einzige Tatsache. - "Ich habe nichts gemacht." → Wer was nicht macht, muss konkret entgegnen, was er statt dessen tat. - "Ich bestreite, weil mein Anwalt es so sagt." → Beweis-Lage zaehlt, nicht Behauptung. ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. § 138 ZPO unveraendert. BGH-Rechtsprechung zur sekundaeren Darlegungslast in Einzelfaellen verifizieren.