--- name: tatbestand-zerlegen-anspruchspruefung-laien description: "Den Tatbestand einer Anspruchsnorm in einzelne Merkmale zerlegen. Sie muessen jedes Merkmal vortragen und beweisen koennen. Mit Beispielen § 433 BGB § 823 BGB § 280 BGB und einer Methode wie Laien die Tatbestandsmerkmale identifizieren." --- # Den Tatbestand zerlegen: Jedes Merkmal beweisen ## Worum geht es? Jede Anspruchsnorm hat **Tatbestandsmerkmale** — das sind die Voraussetzungen, die erfuellt sein muessen, damit die Rechtsfolge eintritt. Sie muessen **jedes Merkmal** vortragen und im Streitfall **beweisen** koennen. Wer ein Merkmal nicht beweist, verliert. Diese Skill zeigt, wie Sie eine Norm zerlegen und systematisch pruefen. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie haben eine Anspruchsgrundlage identifiziert und wollen wissen, was Sie beweisen muessen. - Sie sind unsicher, ob Ihr Sachvortrag vollstaendig ist. - Sie haben einen Schriftsatz und wollen pruefen, ob alle Merkmale vorgetragen sind. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Tatbestand**: Die Voraussetzungen einer Norm, an deren Erfuellung die Rechtsfolge anknuepft. - **Tatbestandsmerkmal**: Einzelner Bestandteil des Tatbestands. - **Rechtsfolge**: Was die Norm anordnet, wenn der Tatbestand erfuellt ist. - **Subsumtion**: Die Pruefung, ob ein konkreter Sachverhalt unter ein Tatbestandsmerkmal faellt. ## Rechtsgrundlagen - **§ 433 BGB** — Kaufvertrag. - **§ 823 BGB** — Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. - **§ 280 BGB** — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. - **§ 286 BGB** — Verzug. - **§ 812 BGB** — Bereicherung. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Norm im Gesetzbuch nachschlagen Sie haben eine Anspruchsgrundlage gefunden (Skill `anspruchsgrundlage-finden-laienhilfe`). Lesen Sie den Normtext. Beispiel § 280 I BGB: > "Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhaeltnis, so kann der Glaeubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat." ### Schritt 2 — Tatbestand isolieren Tatbestand = das was VOR "so kann der Glaeubiger ... verlangen" steht. Hier: - Schuldverhaeltnis. - Pflichtverletzung des Schuldners. - Schaden hierdurch entstanden. - (Vertretenmuessen — § 280 I 2 BGB Beweislast umgekehrt). ### Schritt 3 — Merkmale aufzaehlen Pro Norm: Was muss ich behaupten und beweisen? Beispiel § 433 II BGB (Kaufpreisanspruch): - (1) Kaufvertrag (Einigung ueber Sache und Preis). - (2) Faelligkeit. - (3) Keine Erfuellung (Nichtzahlung). Beispiel § 823 I BGB (Delikt): - (1) Rechtsgut-Verletzung (Eigentum, Koerper, Gesundheit usw.). - (2) Handlung des Verletzers. - (3) Kausalitaet (Verletzung durch Handlung). - (4) Rechtswidrigkeit. - (5) Verschulden (Vorsatz oder Fahrlaessigkeit). - (6) Schaden. ### Schritt 4 — Pro Merkmal Tatsachen finden Pro Merkmal: Welche **konkrete Tatsache** belegt es? § 433 II BGB Beispiel: - Kaufvertrag: "Email vom 5.3.2025 mit Annahmeklausel am 6.3.2025" → Anlage K1. - Faelligkeit: "Rechnung mit Faelligkeit 30.3.2025" → Anlage K3. - Nichtzahlung: "Kontoauszuege bis 27.5.2026 ohne Zahlungseingang" → Anlage K5. ### Schritt 5 — Pro Merkmal Beweismittel Pro Tatsache: Mit was beweisen Sie? - Schriftlich: Urkunden. - Aussage: Zeugen. - Technisch: Sachverstaendiger. - Sache: Augenschein. ### Schritt 6 — Pruefen, ob vollstaendig Wenn ein Merkmal **nicht** belegt ist: - Tatsache hinzufuegen. - Beweis suchen. - Oder: Anspruch ist nicht schluessig. Beispiel: Sie behaupten Kauf, aber haben kein Schriftliches. Tat existiert. Sie brauchen Zeugen. ### Schritt 7 — Beweislast pruefen Im Allgemeinen: Klaeger beweist anspruchsbegruendend, Beklagter beweist anspruchshindernd, -vernichtend, -hemmend. Beispiel § 280 I 2 BGB: "Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat" → Beweislast-Umkehr. Beklagter (Schuldner) muss beweisen, dass er nicht zu vertreten hat. Skill `beweislast-grundregel-wer-was`. ### Schritt 8 — Konkretes Beispiel: § 7 StVG Verkehrsunfall Tatbestand: - (1) Schaden. - (2) Bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden. - (3) Kausalitaet. - (4) Keine "hoehere Gewalt". Sie als Geschaedigter beweisen Schaden, Betrieb, Kausalitaet. Halter (Beklagter) muss "hoehere Gewalt" beweisen (selten erfolgreich). ### Schritt 9 — Was, wenn Sie ein Merkmal nicht koennen? - Pruefen Sie Indizien (Beweismittel zu Hilfstatsache). - Pruefen Sie Beweisanzeichen (Anscheinsbeweis). - Pruefen Sie Beweislast-Umkehr in Sondernormen. Bei wirklich fehlendem Beweis: Anspruch scheitert. Skill `kein-beweis-folgen-laienwarnung`. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Jedes Merkmal zaehlt** — auch das "kleinste" Merkmal kann den Prozess kippen. - **Beweismittel pro Merkmal** — nicht nur ein Beweis für alles. - **Beweislast pruefen**: Wer beweist? - **Indizien sammeln**: Bei schlechter Beweis-Lage Hilfstatsachen sammeln. ## Typische Fehler - "Ich beschreibe nur den Konflikt." → Tatbestandsmerkmale fehlen. - "Ich sage, der hat den Vertrag gebrochen." → Welcher? Welche Pflicht? Welche Verletzung? - "Beweise hat das Gericht selbst." → Sie muessen sie anbieten. ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. Subsumtions-Methodik staendige Praxis.