--- name: video-verhandlung-128a-zpo description: "Video-Verhandlung nach § 128a ZPO. Teilnahme an muendlicher Verhandlung per Bild und Ton-Übertragung. Antrag technische Voraussetzungen Einverstaendnis-Pflichten. Praktischer Leitfaden für Selbstvertreter." --- # Video-Verhandlung nach § 128a ZPO ## Worum geht es? Seit einigen Jahren ist Video-Verhandlung im Zivilprozess moeglich (§ 128a ZPO). Sie nehmen aus dem eigenen Wohn-/Arbeitszimmer am Termin teil — per Video-Konferenz. Praktisch für lange Anfahrt, Krankheit, Auslandsaufenthalt. Diese Skill zeigt, wann und wie. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie wohnen weit weg vom Gericht. - Sie sind krank oder eingeschraenkt mobil. - Sie wollen Reisekosten sparen. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Video-Verhandlung**: Teilnahme per Bild- und Ton-Uebertragung. - **§ 128a ZPO**: Rechtsgrundlage. - **Sitzungsoeffentlichkeit**: Auch bei Video-Verhandlung sind Zuhoerer im Saal moeglich. ## Rechtsgrundlagen - **§ 128a ZPO** — Video-Verhandlung. - **§ 128a I ZPO** — Voraussetzungen, Antrag. - **§ 128a II ZPO** — Pflicht zum Erscheinen im Saal auch bei Video moeglich. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Antrag stellen Antrag auf Video-Verhandlung kann gestellt werden: - Bereits in der Klage / Klageerwiderung. - Vor dem Termin schriftlich. - Mit Begruendung warum praesente Teilnahme schwierig. Beispiel: ``` Aktenzeichen: [AZ] Ich beantrage gemaess § 128a ZPO die Teilnahme an der muendlichen Verhandlung vom [Datum] per Video-Konferenz. Begruendung: Mein Wohnort liegt 350 km vom Amtsgericht entfernt. Die Reisekosten und der Zeitaufwand waeren erheblich. Ich verfuege ueber ein PC-Geraet mit Web-Kamera und stabile Internet-Verbindung. [Ort, Datum, Unterschrift] ``` ### Schritt 2 — Gericht entscheidet Das Gericht entscheidet nach Ermessen. Bei AG: i. d. R. positiv, wenn Begruendung plausibel. Wenn abgelehnt: Sie muessen persoenlich erscheinen — oder Vertreter senden. ### Schritt 3 — Technische Voraussetzungen Gericht teilt Verbindungs-Daten mit: - Software (Jitsi, Webex, Zoom etc.). - Login-Daten. - Test-Termin (manchmal). Sie brauchen: - PC / Tablet / Smartphone mit Kamera und Mikrofon. - Stabile Internet-Verbindung. - Ruhiger Hintergrund. ### Schritt 4 — Test vorab Vor Termin testen: - Einwahl. - Bild- und Ton-Qualitaet. - Sichtbarkeit. Bei Problemen: Gericht informieren. ### Schritt 5 — Im Termin - Punktlich einwaehlen (5-10 Min vorab). - Kamera an, Mikrofon stumm (entstummen bei Wortmeldung). - Anrede wie im Saal: "Herr Vorsitzender" / "Frau Vorsitzende". - Identifizierung: Personalausweis hochhalten ggf. ### Schritt 6 — Dokumente Wenn Sie Anlagen vorlegen wollen: vorab per MJP einreichen — oder per Video-Konferenz Bildschirm teilen. ### Schritt 7 — Beweisaufnahme per Video Zeugen koennen auch per Video vernommen werden (§ 128a I 2 ZPO). Erleichtert lange Anfahrtswege. ### Schritt 8 — Pflichten und Saeumnis Wenn Sie zur Video-Verhandlung nicht erscheinen: gleiche Folge wie bei Saeumnis im Saal — Versaeumnisurteil moeglich. Skill `saeumnis-im-termin-330-zpo`. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Antrag stellen** — nicht ohne Genehmigung. - **Technik vorher testen**. - **Anwesenheit Pflicht** waehrend der gesamten Verhandlung. - **Ruhig und identifizierbar** im Video. ## Typische Fehler - "Ich logge mich auf eigene Faust ein." → Ohne Genehmigung nicht moeglich. - "Im Cafe oder im Auto." → Stoerend; ruhiger Hintergrund noetig. - "Kamera aus." → Pflicht zur Sichtbarkeit waehrend der Verhandlung. ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. § 128a ZPO Video-Verhandlung in Reformbewegung — die genaue Ausgestaltung kann sich nach Justizmodernisierungs-Gesetz aendern. Verifizieren Sie aktuellen Stand.