--- name: zulassungsgrenzen-check-amtsgericht description: "Zulässigkeits-, Zuständigkeits- und Rechtsmittelgrenzen für Selbstvertreter vor dem Amtsgericht: § 23 GVG 10.000 EUR, Sonderzuständigkeiten, § 495a ZPO 1.000 EUR, § 511 ZPO Berufungsbeschwer 1.000 EUR, Übergangsfälle, Anwaltszwang und rote Flaggen." --- # Zulassungsgrenzen-Check Amtsgericht ## Kernwerte Stand Mai 2026 | Thema | Grenze | Norm | |---|---:|---| | Amtsgericht allgemeine Zivilsache | bis einschließlich 10.000 EUR | § 23 Nr. 1 GVG | | Landgericht allgemeine Zivilsache | über 10.000 EUR | § 71 GVG | | Vereinfachtes Verfahren | bis einschließlich 1.000 EUR | § 495a ZPO | | Berufung ohne Zulassung | Beschwer über 1.000 EUR | § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO | | Berufung mit Zulassung | Beschwer bis 1.000 EUR, wenn AG zulässt | § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO | ## Stichtag und Übergang Prüfen Sie bei alten Verfahren immer die Übergangslage: - Für neue Verfahren im Jahr 2026 gilt die AG-Grenze von 10.000 EUR. - Für die Berufung gilt seit 2026 die Beschwerdegrenze von 1.000 EUR. - Bei Urteilen oder mündlichen Verhandlungen aus 2025 kann Übergangsrecht relevant sein. In solchen Fällen alte 600-EUR-Berufungsgrenze nicht vorschnell verwerfen. ## Prüfablauf ### 1. Was ist der Streitgegenstand? | Fall | Was zählt? | |---|---| | Geldforderung | Forderung ohne Zinsen und Nebenforderungen | | Mehrere Forderungen | Zusammenrechnung nach § 5 ZPO prüfen | | Herausgabe | Wert der Sache | | Räumung | besondere mietrechtliche Streitwertregeln prüfen | | Feststellung | wirtschaftliches Interesse, oft Abschlag | ### 2. Gibt es Sonderzuständigkeit? Amtsgericht unabhängig vom Wert kann insbesondere relevant sein bei: - Wohnraummietsachen; - bestimmten Nachbarrechtssachen; - Wildschaden; - Familiensachen, Betreuung, Nachlass; - weiteren gesetzlichen Zuweisungen. Bei Familiensachen gesondert prüfen: Amtsgericht bedeutet nicht automatisch "ohne Anwalt". ### 3. Anwaltszwang prüfen - Normale Zivilsache vor dem Amtsgericht: kein Anwaltszwang. - Landgericht und höher: grundsätzlich Anwaltszwang nach § 78 ZPO. - Familiengericht: § 114 FamFG prüfen. - Berufung zum Landgericht: spätestens für die Berufungsbegründung Anwalt erforderlich. ### 4. Rechtsmittelgrenze prüfen Nach Urteil: | Beschwer | Folge | |---:|---| | über 1.000 EUR | Berufung grundsätzlich statthaft | | bis 1.000 EUR und Berufung zugelassen | Berufung statthaft | | bis 1.000 EUR und nicht zugelassen | Berufung grundsätzlich nicht statthaft |